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Allergische Reaktion nach Sedierung

von Jasmin M.

Sehr geehrte Frau Fries, ich war mit meiner französischen Bulldogge bei einem Tierarzt zum Röntgen. Vor dem Röntgentermin hatten wir einen Vorstellungstermin, da er in dieser Praxis noch nie war. Wir hatten uns entschieden wegen dem Röntgen nicht zu unserer Haustierärtzin zu gehen, da die gewählte Praxis auch Physiotherapie anbietet, die wir in Anspruch nehmen wollten, falls nötig. Bei dem Vorstellungstermin habe ich darauf hingewiesen das der Hund Allergiker ist und ich alle Unterlagen dabei habe. Am Empfang wurde mir gesagt ich solle der Ärztin Bescheid geben, sie würde entschieden welche Unterlagen benötigt werden. Bei der Erstbehandlung habe ich dann der Ärztin gesagt, dass der Hund Allergiker und ich die Unterlagen für Kopien dabei habe. Die Ärztin sagtes ich solle am Empfang das nochmal ansprechen. Der Hund wurde abgetastet und mir wurde mitgeteilt, das der Hund für die Röntgenaufnahmen sediert werden muss. Nach der Behandlung und Terminvereinbarung für das Röntgen haben wir die Praxis verlassen ohne dass die Allergien erfasst wurden. Beim Röntgentermin wurde ich nicht über die Risiken der Sedation aufgeklärt und habe dies bezüglich auch nichts unterschrieben. Mein Hund bekam die Sedation und ich wurde weggeschickt. Nachdem ich nach einer Stunde noch keinen Anruf bekam, dass ich den Kleinen abholen könne, bin ich zurück zur Praxis und habe dort gewartet bis ich zu meinem Hund konnte. Von der Ärztin wurde ich dann über die Befunde der Röntgenaufnahmen aufgeklärt. Mein Hund lag zu diesem Zeitpunkt sehr abwesend wirkenden auf dem Boden. Die Ärztin sagte er hätte noch etwas gegen Übelkeit bekommen und falls er sich übergibt soll ich ihn hinten hoch heben damit er sich nicht verschluckt. Schon auf dem Heimweg bekam der Kleine Durchfall . Zu Hause angekommen war er total lethargisch er hatte Schaum vorm Maul und ständig Durchfall. Ich hatte der Ärztin vertraut, dass wenn etwas nicht gestimmt hätte sie ihn mir nicht mitgegeben hätte, also hoffte ich dass das Nachwirkungen der Sedation waren. Zuhause waren wir gegen 16:00 Uhr. Mein Freund kam 17:30 Uhr von der Arbeit, sah den Hund und vermutete Vergiftungerscheinungen. Darauf hin hat er in der Praxis angerufen und die Symptome geschildert. Die Frau am Telefon sagte, dass er keinen Durchfall haben sollte und wir in die Praxis kommen sollen. Ca. 18:30 Uhr waren wir da. Der Hund bekam direkt Infusionen. Nachdem wir nochmal seine Allergien erwähnt hatten, stellte sich heraus das dür die Sedation "Narcofol" verwendet wurde. Dieses Medikament enthält SOJA. Darauf ist unser Hund ALLERGISCH. Dann wurde ein Verdacht auf einen Anaphylaktischer Schock diagnostiziert. Nachdem die Behandlung nicht anschlugen wurden wir in eine Tierklinik überwiesen. Dort wurde er laut Rechnung auf "Verdacht auf anaphylaktischen Schock nach Sedation" behandelt. Schlussendlich musste der Kleine von Donnerstagabend bis Samstagnachmittag in der Klinik bleiben. Meine Frage ist nun ob der Tierarzt verpflichtet ist nach Allergien zu fragen? Kann ich die Praxis auf Schadensersatz bzw. auf Übernahme der Klinikkosten verklagen? Oder wäre ich als Halter verpflichtet gewesen auf die Einsicht der Unterlagen zu bestehen? Vielen Dank im Voraus.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist besonders tragisch, dass Sie von seinen Allergien wusste, die Tierärztin daraufhin gewiesen haben und es dennoch zu dem Vorfall kam. Ich hoffe, dass Ihr Hund wieder ganz gesund ist.
 
Leider handelt es sich bei der Tierarzthaftung um ein sehr kompliziertes Rechtsgebiet, daher zunächst allgemeine Infos dazu.
 
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden an dieser Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann.
 
Hier zeigt sich, warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Ohne einen Sachverständigen sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft.
Anders ist es allerdings, wenn der Tierarzt seiner Dokumentationspflicht nicht nachgekommen ist. Die fehlende Dokumentation spricht dann gegen den Tierarzt und kehrt die Beweislast um. Der Tierarzt muss nun seinerseits beweisen, dass der Schaden auch bei einer fehlerfreien Behandlung eingetreten wäre.
Ebenfalls zu einer Beweislastumkehr kommt es bei einem groben Behandlungsfehler des Tierarztes, z.B. bei einem Befunderhebungsfehler, so der BGH in seinem Urteil vom 10.05.2016 – Az. VI ZR 247/15. Allerdings muss zunächst der „grobe Behandlungsfehler“ mittels eines Sachverständigen bestätigt werden.
 
Um zu prüfen ob und gegebenenfalls in welcher Höhe (Tierarzthonorar, Klinikkosten, Medikamente, Fahrtkosten, etc.) Sie einen Schadensersatzanspruch gegen die Tierärztin haben könnten, könnten Sie zunächst Einsicht in die dortigen Unterlagen fordern um zu sehen ob und was dort zu den Allergien festgehalten wurde. Zwar muss sie Ihnen nicht die Originale aushändigen, muss Ihnen aber gegen Erstattung der Kosten Kopien zuschicken. Fordern Sie die Unterlagen schriftlich an und setzten Sie eine konkrete Frist. Falls Sie bei den Besuchen vor dem Röntgen bzw. an dem Röntgentermin in Begleitung waren und dieser Zeuge/in dabei war, als sie sowohl die Tierärztin und die Mitarbeiterin über die Allergien aufgeklärt haben und dass sie die entsprechenden Unterlagen dabei hatten, bitten sie ihn/sie möglichst zeitnah ein ausführliches Gedächtnisprotokoll niederzuschreiben, da die Erinnerung hieran schnell verblassen, die Zeugenaussage aber wichtig sein könnte.
 
Wenden Sie sich mit allen Unterlagen, auch mit denen der Tierklinik an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um die Erfolgsaussichten realistisch bewerten zu lassen, da dies an dieser Stelle nicht möglich ist.
 
 
 

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