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Kranken Hund adoptiert

von Patricia M.

Guten Tag , ich habe eine Frage. Eine Freundin von mir hat über einen deutschen Tierschutzverein einen Hund aus Malta geholt. Ein Kleinspitz Mix, männlich, geschätztes Alter 8-11Monate. Der Ablauf war mir schon sehr suspekt.. Montags angefragt, abends telefoniert, direkt Zusage bekommen, Freitags konnte sie ihn in München am Flughafen abholen. Angeblich keine Krankheiten bekannt. Einen Abend vorher bekam sie die Nummer einer anderen Adoptantin, mit der sie sich abstimmen musste, da beide Hunde gemeinsam in einer Box ankamen. Ohne Geschirr oder sonstige Sicherung. Die Transportbox war sehr groß und musste im Nachhinein zurückgeschickt werden (Versand 80 Euro!) okay.. Der Kleine hatte Tränende Augen, also ist sie am nächsten Tag gleich zum Tierarzt. Er wog keine 2kg.Herzschlag zu niedrig.auch war er nicht ausreichend geimpft. Bekam Augen Tropfen und sollte es ein paar Tage beobachten, da die Vermutung auf einem Zug durch den Flug lag... 4 Tage später rief sie mich weinend an ob ich in die Tierklinik kommen könne.. Dem kleinen ist das Auge rausgesprungen... Not OP.. Auge zurück gedrückt und zugenäht... Nun 7 Tage gehofft, dass alles gut wird wurde ihm heute das Auge entfernt, da der Körper es schon abgestoßen hatte. 😢 Der Tierarzt sagte, daß Auge sei wohl vorher schon krank gewesen. Allerdings käme so etwas bei kleinen Rassen nicht selten vor... Lange Rede.. Nun meine Frage.. Sind die vom Tierschutz, die den Hund vermitteln, nicht irgendwie auch verpflichtet solche Sachen im Vorfeld checken zu lassen? Also er hatte ja schon Tränende Augen, was tatsächlich, so im Nachhinein, auch auf den Fotos aus Malta schon sichtbar war.. Alles in allem hat meine Freundin nun über 1500 Euro gezahlt.. Natürlich gehört der kleine schon zur Familie und sie würde ihn sicher nicht mehr hergeben.. Aber kann sie zumindest einen Zuschuss für die Behandlung einfordern? Die vom Verein weist alles von sich und sagt. Sie seien nur Vermittler.. Ich bin froh, dass es dem kleinen soweit gut geht.. Und ein Auge ist ja kein großes Handycap.. Aber die Erfahrung mit diesem Verein find ich persönlich das allerletzte. Danke im Voraus. Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Hier sind verschiedene rechtliche Probleme zu prüfen, zu Beginn direkt die Rechtsnatur des Tierschutzvertrages, da zu unterscheiden ist, ob es sich eigentlich um einen Kaufvertag handelt oder um eine Art Verwahrungsvertag und im nächsten Schritt, mit wem hat Ihre Freundin den Vertrag geschlossen bzw. ist der deutsche Verein tatsächlich nur Vermittler und selbst wenn, muss er dennoch zu haften.
 
Leider gibt es nach wie vor noch keine Entscheidung des obersten Zivilgerichts des BGH zu der Frage, ob Tierschutzverträge nun Kaufverträge oder Verträge eigener Art vergleichbar mit einem Verwahrungsvertrag sind. So gibt es für beide Rechtsansichten Urteile auch jüngeren Datums. In Ihrem geschilderten Fall könnte vielleicht das Urteil des AG Kassel vom 24.01.2019 hilfreich sein, da das Gericht von einer „Art Verwahrungsvertrag“ ausgeht und den Verein nach wie vor als Eigentümer sieht, der unter Umständen (abhängig vom konkreten Vertragsinhalt) nach wie vor für die Tierarztkosten aufkommen muss.
 
Aus Ihrer Schilderung und Ihrer Frage nach einer „Untersuchungspflicht“ entnehme ich, dass Sie nicht den Verdacht haben, dass der Verein die Erkrankung kannte und Ihnen verschwiegen bzw. verschleiert hat. Eine solche Pflicht verneinen manche Gerichte, wobei es auf entscheidend auf den Einzelfall ankommt. Sie soll sich von dem behandelnden Tierarzt einen ausführlichen Bericht über die Diagnose und wenn möglich die Angabe, seit wann diese Erkrankung bestanden haben muss und ob er sehen konnte, dass das Auge in der Vergangenheit schon mal behandelt wurde, etc.
 
Hinzu kommt, dass neue Halter*innen eines Auslands-Tierschutzhundes bewusst sein muss, dass es sich um ein Tier handelt, deren Vorgeschichte im Zweifel unbekannt ist und die Tierheime/Vereine sich auf die Angaben der Vorbesitzer (soweit bekannt) der Tierschützer im Ausland oder auf die Erfahrungen der Pflegestellen, wo die Pflegestellen bis zur Vermittlung untergebracht sind, verlassen müssen. Eine entsprechende Regelung ist in der Regel in den Vermittlungsanzeigen und/oder in den Tierschutzverträgen, die die neuen Halter unterschrieben haben, enthalten.
 
Um zu prüfen, ob Ansprüche bestehen und ob diese erfolgreich geltend gemacht werden können, sollte Ihre Freundin sich mit allen Unterlagen insbesondere dem Vertrag und der Korrespondenz zwischen Ihr und dem deutschen Verein an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden. Neben dem möglichen Zahlungsanspruch sollte auch geprüft werden, ob das für den Verein zuständige Veterinäramt eingeschaltet werden könnte/sollte. 

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