zurück zur Übersicht Hund beißt nach unerlaubten Betreten von Grundstück 27.04.2010 von Sabine S. Hallo, mein Hund ist jetzt 15 Wochen alt und bewegt sich frei in meinem eingezäunten Garten. Leider habe ich einen Nachbarn (Polizist, sollte es eigentlich besser wissen), der für Reparaturen an seinem Schuppen ohne voher mit mir gesprochen zu haben, mit Leiter in meinen Garten einsteigt (ist nicht das erstemal, mein vorheriger Hund hat ihn mitte des Grundstücks gestellt und ein paarmal geschnappt, er hatte vergessen, dass wir damals seit vier Jahren einen Hund hatten, gott sei dank war ich zuhause und konnte den Hund zurückhalten). Ich wußte nichts von dem Betreten, bis seine Tochter erzählte, dass er meinen Hund schon kennengelernt hat, als er in meinem Garten war. Habe Ihr dann gesagt, er solle es nicht nochmal machen, da der Hund ausgewachsen nicht mehr so "süüüüß" ist, sondern fast 45 kg. wiegt und sein Grundstück verteidigen könnte. Meine Frage wäre jetzt, was passiert, wenn er wirklich wieder ohne Erlaubnis mein Grundstück betritt und mein Hund ihn beißt? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Falls Ihr Nachbar trotz Ihres Verbots und der Warnung vor dem Hund Ihren Garten betritt und tatsächlich gebissen wird, wird er einen großen Teil Mitschuld an seinen Verletzungen haben. Wobei es für Sie positiv wäre, wenn Sie für das ausgesprochene Verbot und die Warnung Zeugen hätten oder dies anderweitig beweisen können. Vollständig aus der Haftung für Ihren Hund wird Sie dies jedoch nicht entlassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt in § 833 BGB vor, dass der Tierhalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Tier verursacht. Daher sollte jeder (!) Hundehalter eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ des Verletzten abgezogen werden, so dass der Halter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. Falls Ihr Nachbar trotz Ihres Verbots und der Warnung vor dem Hund Ihren Garten betritt und tatsächlich gebissen wird, wird er einen großen Teil Mitschuld an seinen Verletzungen haben. Wobei es für Sie positiv wäre, wenn Sie für das ausgesprochene Verbot und die Warnung Zeugen hätten oder dies anderweitig beweisen können. Vollständig aus der Haftung für Ihren Hund wird Sie dies jedoch nicht entlassen.