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Aggressiver Nachbarshund

von Jennifer S.

Unsere Nachbarn haben sich zweit Hund 2019 angeschafft. Angeblich ein Labrador/Hovawart Mischling. Wo ich leider sagen muss, dass er optisch, auch von der Statur und körperhaltung und alles eher nach ein Rottweiler kommt. Jedenfalls hat dieser Hund schon zwei Angriffe auf uns bzw unsere Hunde gemacht. Der erste war November 2020. Als wir spazieren gehen wollten. Sind wir an dem Haus von unseren Nachbarn vorbei. Da hat die Nachbarin die Tür auf gemacht. Und der Hund kam sofort Rausgeschossen. Auf uns zu. Ich hab ihn gleich abgewährt. Also ist der Hund zu meinem Mann und unseren älteren Hündin. Und hat sie am Schwanz geschnappt. Ich hab dann mit der Leine nach dem Hund geschlagen, damit die verschwindet. Hab es dem Ordnungsamt gemeldet. Da kam aber wohl nicht viel bei rum. Dann ein halbes Jahr später ist der Hund durch die Pforte auf unser Grundstück gekommen und hat unsere jüngere Hündin gebissen. Und so verletzt, dass sie in die Tierklinik musste. Würde auch dem Ordnungsamt und Veterinäramt gemeldet. Angeblich soll ein Wesenstest gemacht worden sein und alles. Und die sollen auch angeblich eine Auflage bekommen haben den Zaun vorne neu zu machen also höher. Aber es passiert da nix wir kriegen immer wieder mit das der Hund vom Grundstück abhaut. Wie er auf andere Hunde reagiert und alles. Und ich hatte jetzt vor 17 Tagen nochmal ans Ordnungsamt geschrieben, daß dieser aggressive Hund ständig vom Grundstück abhaut. Und wir uns gar nicht mehr trauen mit unsere Hunde spazieren zu gehen. Und es kann ja nicht angehen das wir jetzt immer Kilometer weit weg fahren können damit unsere Hunde Gassi gehen können. Obwohl wir vor der Tür schöne Gassi runden haben. Und das Amt reagiert gar nicht mehr. Und heute hat mein Mann n Anruf bekommen von sein Kumpel der zwei Häuser weiter wohnt. Das er, seine Frau mit ihren Hunden von dem Hund gestellt wurden. Der hat sich von der Leine gerissen und ist auf die zu und hat die gestellt. Zum Glück nix passiert. Die werden sich jetzt auch ans Ordnungsamt wenden. Und die wissen auch genau das bei dem Hund gar kein Wesenstest gemacht wurde. Zumindestena nicht von denene die dafür zuständig sind. Wie kann es sein das da nix gemacht wird. Muss ernsthaft erst ein Mensch gebissen werden oder was. Ich bin ein totaler Hundfreund. Aber so ein Hund gehört nicht in solche Hände. Die sich nicht um den kümmern bzw den erziehen und den Hund machen lassen was er will. Und wenn der am Zaun abdreht dann nur sag ,,ach "Hundename" ist doch gut" und das so das überhaupt keiner für voll nehmen würde. Weil die es selber nicht erkennen daß ihr Hund n aggressives verhalten an den Tag legt. Ich bin nur sehr ärgerlich über unsere Behörden das die nix Unternehmen.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihre Verärgerung und die Sorge um Ihre Hunde.
 
Da Sie in Niedersachsen leben und das dortige Landeshundegesetz (NHundG) sehr streng ist und in § 7 NHundG schon bei dem begründeten Verdacht (!) einer möglichen Gefahr durch den Hund die Gefährlichkeit vorsieht, ist es sehr gut, dass Sie und die andere Betroffene sich an die zuständige Behörde gewendet haben, da nur diese Behörde die Gefährlichkeit feststellen und die damit verbundenen gesetzlichen Folgen verfügen kann. Sie schreiben, es sei ein Wesenstest gemacht worden und die Auflage der Ausbruchsicheren Unterbringung durch Erhöhung des Zauns sei ausgesprochen worden, untätig ist die Behörde daher offensichtlich nicht. Ohne konkrete und umfangreiche Kenntnis des Sachverhalts läßt sich jedoch nicht bewerten, ob die Behörde falsch bzw. zu wenig tut um andere vor diese Hund zu schützen.
Zu prüfen wäre, ob Sie unabhängig davon einen zivilrechtlichen Anspruch auf Unterlassung gegen den Hundehalter haben, dass er verhindern muss, dass sein Hund auf Ihr Grundstück gelangen kann bzw. dass er Ihre Hunde nicht mehr verletzt.
 
Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 
 

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