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Verwaiste Tiere notfallmäßig abgegeben

von Ute F.

Sehr geehrte Frau Fries Ich wohne zwar in Steinweiler, der Ort um den es geht ist allerdings 76437 Rastatt. Ich habe meinen Bruder tot in seiner Wohnung aufgefunden. Ich bin weder Erbe noch hatte ich die Betreuung für meinen Bruder. Mein Bruder besaß 2 Katzen. Als der erste Arzt weg war habe ich an die Katzen gedacht und beim Tierheim angerufen. Es würde mir gesagt, dass sie die Katzen nicht aufnehmen könnten, da ich ja nicht Erbe sei. Ich solle das Ordnungsamt anrufen. Das habe ich getan, bzw. hat die Dame im Landratsamt versuchte mich zu verbinden. Weder dort noch beim Veterinäramt ging jemand ans Telefon. Dann habe ich die 110 gewählt. Der nette Polizist sagte mir, dass er sich kümmern werde und ob er meine Telefonnummer weitergeben dürfe. Ich stimmte zu und wurde dann auch angerufen. Da wurde mir dann gesagt, dass die Katzen ins Tierheim könnten, Kostenpunkt pro Katze und Tag 10,80€. Ich war verwundert und sagte, dass ich nicht bereit wäre Kosten egal welcher Art zu übernehmen. Daraufhin sagte man mir, dass man dann nichts für mich tun könne. Dann hat mich die Dame der Tierrettung UNA angerufen. Auch dieser Dame sagte ich, dass ich für keinerlei Kosten aufkommen werde. Gut, dann könne man nichts für mich tun. 5 Minuten später ruft mich die Dame der Tierrettung wieder an, man würde die Katzen nun doch holen, da ja die Polizei bei ihnen angerufen habe. Auch da habe ich wie ein Papagei wieder darauf hingewiesen keinerlei Kosten zu übernehmen. Das wäre OK, sie würden nun kommen. Ich habe die Katzen dann eingefangen und die Damen kamen. Nochmals wies ich darauf hin, dass ich nicht gewillt sei die Kosten zu übernehmen. Ich wollte auch, dass die Dame das notiere. Sie meinte aber dass das nicht ginge und dass das die Verwaltung regeln würde. Ich war froh, gab der Dame noch eine Spende und wartete auf den nächsten Arzt. Am nächsten Tag, ich war gerade beim Bestatter würde ich vom Veterinäramt angerufen. Die Dame sagte mir, dass ich als Auftraggeber aufgeführt sein und man mir sicher die Rechnung schicken werde. Aber ich hätte alles richtig gemacht. Nun meine Frage: was mache ich dann mit dieser Rechnung? Es waren doch nicht meine Katzen, es war ein Notfall und ich dachte verantwortungsvoll zu handeln. Es kann doch nicht sein, dass ich dafür bestraft werde. Man muss das mal hochrechnen. Da mein Bruder hoch verschuldet war wird auch niemand das Erbe annehmen. Ich kann das nicht verstehen. Ich freue mich auf ihre Antwort MfG Ute F.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihr Dilemma. Da Sie das Erbe ausschlagen und somit nicht Erbin und damit auch nicht Eigentümerin der Katzen sind, werden Sie einerseits (eventuell) für die Unterbringungskosten fremder Katzen in Anspruch genommen. Anderseits können Sie diesen Zustand nicht durch eine Übereignung oder Abtretung des Eigentums an das Tierheim beenden, da es eben fremde Katzen sind.
 
Sollten Sie tatsächlich eine Rechnung vom Veterinäramt bekommen, sollten Sie sich damit unverzüglich an einen Anwalt oder eine Anwältin wenden, um diese prüfen zu lassen. In diesem Bescheid muss eine gesetzliche Grundlage aufgrund derer Sie zur Zahlung verpflichtet sein sollen angegebenen sein. Lassen Sie prüfen, ob es sinnvoll ist gegen den Bescheid Rechtsmittel einzulegen. In diesem Fall achten Sie auf die in der Belehrung angegebene Frist, die unbedingt eingehalten werden muss.

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