zurück zur Übersicht Verkauf Katze 12.03.2022 von Sandra S. Hallo. Wir haben privat eine Katze verkauft ,bei Verkauf wurde sich die Katze vorher angeschaut. Die Katze war gesund beim Auszug. Nach 3 Wochen wo die Katze bei der neuen Besitzerin war, sind gesundheitliche Probleme aufgetreten und die neue Besitzerin möchte. dass wir die Rechnung vom Tierarzt bezahlen, ist das wirklich wirksam? Müssen wir finanziell dafür aufkommen? Bei uns hatte er keine Probleme oder der gleichen . Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, sodass nur eine recht allgemeine Antwort möglich ist. Auch bei einem Kaufvertrag zwischen Privatleuten unterliegen Sie als Verkäuferin grundsätzlich den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des BGB. Indem die Käuferin die entstandenen Tierarztkosten erstattet haben möchte, macht sie rechtlich einen Schadensersatzanspruch gegen Sie geltend. Anders als Unternehmer können Sie als Privatverkäuferin diese Gewährleistungsvorschriften allerdings bis auf wenige Ausnahmen (z.B. für bekannte Krankheiten) ausschließen. In Ihrem Fall müsste daher bekannt sein, ob es einen schriftlichen Kaufvertrag gibt, der einen solchen Gewährleistungssausschluß enthält und auch um welche gesundheitlichen Probleme es sich handelt, um zu wissen, ob die Krankheit medizinisch nachweislich bereits bei Ihnen vorgelegen haben muss oder ob sich die Katze bei der Käuferin infiziert/angesteckt hat. Diesen Punkt, rechtlich gesprochen, ob die Katze bereits bei Übergabe mangelhaft war, muss nämlich die Käuferin beweisen. Zudem müsste Ihnen dann auch noch ein Verschulden an der Krankheit nachgewiesen werden, was in der Praxis sehr schwierig ist. Sollten Sie sich mit der Käuferin nicht gütlich einigen können, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ist Ihre Schilderung sehr kurz, sodass nur eine recht allgemeine Antwort möglich ist. Auch bei einem Kaufvertrag zwischen Privatleuten unterliegen Sie als Verkäuferin grundsätzlich den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des BGB. Indem die Käuferin die entstandenen Tierarztkosten erstattet haben möchte, macht sie rechtlich einen Schadensersatzanspruch gegen Sie geltend. Anders als Unternehmer können Sie als Privatverkäuferin diese Gewährleistungsvorschriften allerdings bis auf wenige Ausnahmen (z.B. für bekannte Krankheiten) ausschließen. In Ihrem Fall müsste daher bekannt sein, ob es einen schriftlichen Kaufvertrag gibt, der einen solchen Gewährleistungssausschluß enthält und auch um welche gesundheitlichen Probleme es sich handelt, um zu wissen, ob die Krankheit medizinisch nachweislich bereits bei Ihnen vorgelegen haben muss oder ob sich die Katze bei der Käuferin infiziert/angesteckt hat. Diesen Punkt, rechtlich gesprochen, ob die Katze bereits bei Übergabe mangelhaft war, muss nämlich die Käuferin beweisen. Zudem müsste Ihnen dann auch noch ein Verschulden an der Krankheit nachgewiesen werden, was in der Praxis sehr schwierig ist. Sollten Sie sich mit der Käuferin nicht gütlich einigen können, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.