zurück zur Übersicht Musste meinen Hund verkaufen Vorbesitzerin möchte ihn zurück 16.03.2022 von Jana S. Hallo und zwar habe ich das Problem das ich damals eine kleine Hündin gekauft .In dem Vertrag steh drinnen das man den Hund nicht verkaufen darf ohne Zustimmung der Vorbesitzer. Ich habe darauf hin ihnen geschrieben und gefragt ob sie den hund zurück nehmen können. Dann kam aber das es nicht ginge wegen dr arbeit und zeit. Dann habe ich geschrieben das die kleine bei einer freundin ist ich mich nochmal melden würde bei ihnen wenn es nicht klappen würde die kleine kam auch wieder zu nir zurück und es gab wieder eine beiserei zwischen ihr und meiner anderen Hündin das war auch grund der abgabe da ich auch zwei kleine kinder im Haushalt habe und es mir zu gefährlich ist .ich habe die kleine dann an eine Familkr weiter vermittelt aber ohne vertrag .jetzt kommt aber die vorbesitzerin und sagt das sie den hund unbedingt zurück will weil ich mich nicht an den vertrag gehalten habe .was kann ich machen? Ich wollte nur im guten für den hund und meiner kinder handeln . Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier sind nacheinander zwei eigenständige Verträge geschlossen worden, die auch einzeln zu prüfen sind. Zunächst ist zwischen Ihnen und der Vorbesitzerin ein Kaufvertrag zustande gekommen, durch den Sie Eigentümerin der Hündin geworden sind. Damit gilt für Sie § 903 BGB folgendes: „Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.“ Das hat zur Folge, dass Sie das Eigentum an der Hündin auch weiterübertragen können, ob nun durch einen Verkauf oder eine Schenkung bleibt Ihnen überlassen. Zu prüfen wäre daher anhand Ihres Kaufvertrages mit der Vorbesitzerin, zunächst ob die Zustimmungsklausel überhaupt wirksam formuliert ist und wenn ja, ob eine wirksame Regelung in dem Kaufvertrag enthalten ist, für den Fall, dass gegen diesen Zustimmungsvorbehalt verstoßen wird. Hier kommt zu Ihren Gunsten hinzu, dass Sie der Vorbesitzerin sogar die Rücknahme der Hündin angeboten haben, dies aber abgelehnt wurde. Dass sie die Hündin nun zurückfordert, ist widersprüchlich. Hinzukommt der zweite Vertrag, den Sie mit der aktuellen Besitzerin der Hündin abgeschlossen haben. Auch wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, einen mündlichen Vertrag zwischen Ihnen gibt es dennoch und auch die Eigentumsübertragung von Ihnen auf die neuen Besitzer dürfte stattgefunden haben. Da Sie die Hündin also nicht mehr sich haben, also nicht mehr im Besitz der Hündin sind, können Sie sie auch nicht an die Verkäuferin herausgeben. Sollte die Vorbesitzerin auf die Rückgabe der Hündin bestehen, wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, insbesondere um den Kaufvertrag zwischen Ihnen und der Vorbesitzerin prüfen zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier sind nacheinander zwei eigenständige Verträge geschlossen worden, die auch einzeln zu prüfen sind. Zunächst ist zwischen Ihnen und der Vorbesitzerin ein Kaufvertrag zustande gekommen, durch den Sie Eigentümerin der Hündin geworden sind. Damit gilt für Sie § 903 BGB folgendes: „Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.“ Das hat zur Folge, dass Sie das Eigentum an der Hündin auch weiterübertragen können, ob nun durch einen Verkauf oder eine Schenkung bleibt Ihnen überlassen. Zu prüfen wäre daher anhand Ihres Kaufvertrages mit der Vorbesitzerin, zunächst ob die Zustimmungsklausel überhaupt wirksam formuliert ist und wenn ja, ob eine wirksame Regelung in dem Kaufvertrag enthalten ist, für den Fall, dass gegen diesen Zustimmungsvorbehalt verstoßen wird. Hier kommt zu Ihren Gunsten hinzu, dass Sie der Vorbesitzerin sogar die Rücknahme der Hündin angeboten haben, dies aber abgelehnt wurde. Dass sie die Hündin nun zurückfordert, ist widersprüchlich. Hinzukommt der zweite Vertrag, den Sie mit der aktuellen Besitzerin der Hündin abgeschlossen haben. Auch wenn es keinen schriftlichen Vertrag gibt, einen mündlichen Vertrag zwischen Ihnen gibt es dennoch und auch die Eigentumsübertragung von Ihnen auf die neuen Besitzer dürfte stattgefunden haben. Da Sie die Hündin also nicht mehr sich haben, also nicht mehr im Besitz der Hündin sind, können Sie sie auch nicht an die Verkäuferin herausgeben. Sollte die Vorbesitzerin auf die Rückgabe der Hündin bestehen, wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, insbesondere um den Kaufvertrag zwischen Ihnen und der Vorbesitzerin prüfen zu lassen.