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Katze zugelaufen, Besitzübertragung

von Petra N.

Hallo, uns ist im November eine Katze zugelaufen. Der Besitzer wurde von Tasso informiert. Sie ist gechippt. Er hat sich nicht gemeldet. Sie fühlt sich sehr wohl bei uns, und wir möchten sie gerne umschreiben lassen. Wie ist die rechtliche Lage? Vielen Dank für ihre Antwort! Viele Grüße

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist gut, dass Sie mittels der Information des Halters durch TASSO nachweisen können, dass dieser weiß, wo seine Katze ist, er Sie kontaktieren könnte und müsste wenn er denn seine Katze zurückhaben möchte. Was er aber -aus welchen Gründen auch immer- bisher in den letzten fünf Monaten nicht getan hat. Ob hierin eine stillschweige unentgeltliche Eigentumsübertragung auf Sie stattgefunden hat, ist fraglich.
 
Die rechtliche Frage ist nun, ob Sie dem Eigentümer durch einen Halterwechsel sein Eigentum rechtswidrig vorenthalten würden, wenn sie entläuft und nicht zu ihm, sondern zu Ihnen zurückvermittelt werden würde.
 
Der rechtlich sicherste Weg wäre eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Eigentümer, dass er Ihnen das Eigentum an der Katze übereignet. Da ich annehme, dass Sie seine Daten nicht haben, könnten Sie über TASSO versuchen seinen Namen und Adresse zu erhalten, um ihn anschreiben zu können und ihn aufzufordern, innerhalb von zwei Wochen die Katze bei Ihnen abzuholen und die Ihnen entstandenen Kosten für Futter und Tierarzt zu erstatten oder stattdessen Ihnen das Eigentum an der Katze zu übertragen.
 
Bei weiterem Beratungsbedarf wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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