zurück zur Übersicht Züchter will Hund zurück 24.03.2022 von Franziska B. Eine Freundin von mir hat einen Welpen gekauft vor 3 Jahren. Die Züchterin hat in den Vertrag geschrieben "kann dem Hund kein gutes Zuhause mehr geboten werden, muss er zur Züchterin zurück gebracht werden". Meine Bekannte hat nun selbst aufgehört zu züchten und ein schönes Zuhause für die inzwischen 3 Jahre alte Hündin gefunden, da sie selbst nur 2 behalten kann. Nun hat sich die Züchterin aber gemeldet und sagt, dass das Tier zu ihr zurück gebracht werden muss lt Vertrag. Frage: sollte sie einen neuen Vertrag aufsetzen, also einen vollkommen normalen Kaufvertrag (weil sie natürlich auch ihr Geld im Umtausch zurück will) oder macht man schlicht eine Rückabwicklung? (Wobei der Hund ja keinen Mangel hat und nicht meine Freundin die Rückabwicklung wünscht, sondern die Züchterin). Muss die Züchterin in jedem Fall den Kaufpreis zurück zahlen? Meine Freundin hat Angst, dass die Züchterin, die sehr gewieft ist, ihr in irgendeiner Weise einen Strick dreht. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Vor der Frage welchen Vertragstyp die beiden miteinander abschließen sollten/müssen, steht für mich die viel wichtigere Frage, ob Ihre Freundin als Käuferin überhaupt zu einer Rückgabe verpflichtet ist, rechtlich gesprochen, ob diese zitierte Klausel überhaupt wirksam ist und wenn ja ob eine Sanktion/Vertragsstrafe für einen Verstoß enthalten ist und ob diese wirksam ist. Ihre Freundin sollte sich daher mit dem Kaufvertrag an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden um zunächst die Rückgabeverpflichtung an sich prüfen zu lassen und für den Fall, dass sie ihn tatsächlich zurückgeben muss oder möchte, welche schriftliche Vereinbarung mit der Verkäuferin abgeschlossen werden sollte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Vor der Frage welchen Vertragstyp die beiden miteinander abschließen sollten/müssen, steht für mich die viel wichtigere Frage, ob Ihre Freundin als Käuferin überhaupt zu einer Rückgabe verpflichtet ist, rechtlich gesprochen, ob diese zitierte Klausel überhaupt wirksam ist und wenn ja ob eine Sanktion/Vertragsstrafe für einen Verstoß enthalten ist und ob diese wirksam ist. Ihre Freundin sollte sich daher mit dem Kaufvertrag an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden um zunächst die Rückgabeverpflichtung an sich prüfen zu lassen und für den Fall, dass sie ihn tatsächlich zurückgeben muss oder möchte, welche schriftliche Vereinbarung mit der Verkäuferin abgeschlossen werden sollte.