zurück zur Übersicht Schutzgebühr 28.03.2022 von Martin K. Guten Tag. Wir sind gerade dabei einen Hund vor dem Tierheim zu retten. Über die Nachbarschaft sind wir auf den Hund gekommen dessen Besitzer sich getrennt haben und der Hund nun eine neue Familie braucht. Elli ist aus dem Tierschutz die Besitzer haben auch den Tierschutz Vertrag und die Schutzgebühr bezahlt. Nun will die Organisation von mir auch die Schutzgebühr haben obwohl das Tier nicht an die Organisation zurück genagnen ist und ich den Hund quasi privat übernehme. Ist es korrekt das ich die Schutzgebühr zahlen muss? Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Entscheidend für die Beantwortung Ihrer Frage ist der Inhalt des Tierschutzvertrages, den die Nachbarin mit dem Tierschutzverein geschlossen hat, insbesondere ob dort ein (wirksamer) Eigentumsvorbehalt zugunsten des Vereins enthalten ist. Hier besteht das rechtliche Problem der Rechtsnatur des Tierschutzvertrages, da zu unterscheiden ist, ob es sich eigentlich um einen Kaufvertag handelt oder um eine Art Verwahrungsvertag. Leider gibt es nach wie vor noch keine Entscheidung des obersten Zivilgerichts des BGH zu der Frage, ob Tierschutzverträge nun Kaufverträge (mit dem Eigentumsübergang auf die neuen Halter) oder Verträge eigener Art vergleichbar mit einem Verwahrungsvertrag (dann bliebe der Tierschutzverein Eigentümer) sind. So gibt es für beide Rechtsansichten mittlerweile Urteile auch jüngeren Datums. Weiterhin ist auch wichtig zu wissen, wie die „Vermittlung“ im Einzelnen abgelaufen ist, z.B. ob die Nachbarn Ihnen von vornherein offen gelegt haben, dass sie selbst den Hund von einem Tierschutzverein übernommen haben und dass sie Ihre Daten an den Tierschutzverein als Interessenten weitergegeben haben. Oder ob Sie nachweislich nichts davon wussten und der Verein erst im Nachhinein überraschend bei Ihnen gemeldet hat und die Zahlung der Tierschutzgebühr fordert, um die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs zu prüfen. Wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um in einem vertraulichen Beratungsgespräch anhand der Einzelheiten zu klären, ob der Verein einen Zahlungsanspruch gegen Sie hat.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Entscheidend für die Beantwortung Ihrer Frage ist der Inhalt des Tierschutzvertrages, den die Nachbarin mit dem Tierschutzverein geschlossen hat, insbesondere ob dort ein (wirksamer) Eigentumsvorbehalt zugunsten des Vereins enthalten ist. Hier besteht das rechtliche Problem der Rechtsnatur des Tierschutzvertrages, da zu unterscheiden ist, ob es sich eigentlich um einen Kaufvertag handelt oder um eine Art Verwahrungsvertag. Leider gibt es nach wie vor noch keine Entscheidung des obersten Zivilgerichts des BGH zu der Frage, ob Tierschutzverträge nun Kaufverträge (mit dem Eigentumsübergang auf die neuen Halter) oder Verträge eigener Art vergleichbar mit einem Verwahrungsvertrag (dann bliebe der Tierschutzverein Eigentümer) sind. So gibt es für beide Rechtsansichten mittlerweile Urteile auch jüngeren Datums. Weiterhin ist auch wichtig zu wissen, wie die „Vermittlung“ im Einzelnen abgelaufen ist, z.B. ob die Nachbarn Ihnen von vornherein offen gelegt haben, dass sie selbst den Hund von einem Tierschutzverein übernommen haben und dass sie Ihre Daten an den Tierschutzverein als Interessenten weitergegeben haben. Oder ob Sie nachweislich nichts davon wussten und der Verein erst im Nachhinein überraschend bei Ihnen gemeldet hat und die Zahlung der Tierschutzgebühr fordert, um die Möglichkeit eines gutgläubigen Erwerbs zu prüfen. Wenden Sie sich bei weiterem Bedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um in einem vertraulichen Beratungsgespräch anhand der Einzelheiten zu klären, ob der Verein einen Zahlungsanspruch gegen Sie hat.