zurück zur Übersicht Kann mein Vermieter Besuchshunde verbieten? 30.04.2010 von Alexandra P. Es liegt angeblich seit 2003 ein Attest von einer Mieterin wegen Tierhaarallergie vor. Ich wohne seit 2006 dort seit 2008 Habe ich einen Freund, der auch über Nacht bei mir bleibt mit seinen Hunden. Jetzt bekomme ich einen Brief, dass der Besuch von den Besuchshunden einzustellen ist, da sie ja jeden Tag bei mir sind. Auch, wenn es die Hunde meines Freundes wären . Es ist eine Tierhaarallergie im Haus seit 2003, aber sagen tun sie dies erst nach 2 Jahren. Ich soll sofort dafür sorgen, dass mich kein Hund mehr besuchen kommt. Das kann doch nicht sein, oder? Bitte um dringende Antwort. Vielen Dank mit lieben gruß Alexandra P. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Unabhängig von der jeweils vorhandenen Regelung im Mietvertrag, kann ein Vermieter dem Besuch seines Mieters nicht verbieten einen Hund mitzubringen, da es zur vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung gehört, Besuch zu empfangen. Wenn Sie in unregelmäßigen Abständen Hunde oder Katzen für wenige Stunden beaufsichtigen, dürfte dies auch noch zu der vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung gehören und könnte nicht verboten werden. Anders sieht es jedoch bei regelmäßigen und längeren Besuchen aus, da es sich dabei um eine eingeschränkte Tierhaltung handelt, mit der ein möglicherweise bestehendes Tierhaltungsverbote oder eine nicht ausgesprochen Genehmigung des Vermieters umgangen werden soll. Dies kann der Vermieter verbieten.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Unabhängig von der jeweils vorhandenen Regelung im Mietvertrag, kann ein Vermieter dem Besuch seines Mieters nicht verbieten einen Hund mitzubringen, da es zur vertragsgemäßen Nutzung einer Mietwohnung gehört, Besuch zu empfangen. Wenn Sie in unregelmäßigen Abständen Hunde oder Katzen für wenige Stunden beaufsichtigen, dürfte dies auch noch zu der vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung gehören und könnte nicht verboten werden. Anders sieht es jedoch bei regelmäßigen und längeren Besuchen aus, da es sich dabei um eine eingeschränkte Tierhaltung handelt, mit der ein möglicherweise bestehendes Tierhaltungsverbote oder eine nicht ausgesprochen Genehmigung des Vermieters umgangen werden soll. Dies kann der Vermieter verbieten.