zurück zur Übersicht Hundebiss auf Nachbar Grundstück - Haftung 09.05.2022 von Christiane K. Sehr geehrte Frau Fries, Unsere Katze ist vom Nachbarhund auf dessen Grundstück gebissen worden. Wie ist die genaue Rechtslage bzgl. der Haftung? Werden die Kosten von deren Tierhalter-Haftpflicht übernommen? Leider gibt es im Internet zu dieser Frage unterschiedliche Aussagen von Ihnen. Vielen Dank für eine zeitnahe Beantwortung. Mit freundlichen Grüßen C.K. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch in § 833 BGB vor, dass ein Hundehalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Hund verursacht, ob dies auf dem eigenen Grundstück oder ausserhalb hiervon passiert ist, ist für diesen Grundsatz nicht wichtig. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ abgezogen werden, so dass der Hundehalter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. In Ihrem Fall ist daher zu prüfen, ob sich die so genannte Tiergefahr Ihrer Katze, die wahrscheinlich als Freigängerin von Ihnen unbeaufsichtigt, in das Revier des Hundes eingedrungen ist, verwirklich hat und ob und in welcher Höhe diese Tiergefahr von Ihrem Schadensersatzanspruch abgezogen werden müsste. Dies lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern müsste anhand der Einzelheiten und letztlich durch ein Gericht beurteilt werden. Sollte der Hundehalter bestreiten, dass sein Hund Ihre Katze gebissen hat, müsste auch geprüft werden, ob und wie der Biss durch den Hund bewiesen werden kann. Fordern Sie den Hundehalter schriftlich auf die entstandenen und wenn die Behandlung noch nicht abgeschlossen sein sollte, auch die zukünftigen Tierarztkosten zu begleichen. Wahrscheinlich wird er dies an seine Hundehalterhaftpflichtversicherung zur weiteren Bearbeitung übergeben. Sollte die Versicherung sich weigern zu zahlen, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch in § 833 BGB vor, dass ein Hundehalter alle Schäden ersetzen muss, die sein Hund verursacht, ob dies auf dem eigenen Grundstück oder ausserhalb hiervon passiert ist, ist für diesen Grundsatz nicht wichtig. Um ein gerechtes Ergebnis zu bekommen, muss aber eine möglicherweise vorliegende “Mitschuld“ abgezogen werden, so dass der Hundehalter dann auch nur einen Teil der Kosten erstatten muss. In Ihrem Fall ist daher zu prüfen, ob sich die so genannte Tiergefahr Ihrer Katze, die wahrscheinlich als Freigängerin von Ihnen unbeaufsichtigt, in das Revier des Hundes eingedrungen ist, verwirklich hat und ob und in welcher Höhe diese Tiergefahr von Ihrem Schadensersatzanspruch abgezogen werden müsste. Dies lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern müsste anhand der Einzelheiten und letztlich durch ein Gericht beurteilt werden. Sollte der Hundehalter bestreiten, dass sein Hund Ihre Katze gebissen hat, müsste auch geprüft werden, ob und wie der Biss durch den Hund bewiesen werden kann. Fordern Sie den Hundehalter schriftlich auf die entstandenen und wenn die Behandlung noch nicht abgeschlossen sein sollte, auch die zukünftigen Tierarztkosten zu begleichen. Wahrscheinlich wird er dies an seine Hundehalterhaftpflichtversicherung zur weiteren Bearbeitung übergeben. Sollte die Versicherung sich weigern zu zahlen, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.