zurück zur Übersicht Habe Welpe mit Schutzvertrag vermittelt - neue Besitzer verstößt gegen Vertragsregeln 30.04.2010 von Ingo L. Hallo habe am 28.12.2009 einen Welpen vermittelt mit Vertrag, wo drinsteht, dass jegliche Misshandlungen/Quälerei zu unterlassen sind und dass ein Weitergabe mit mir abzusprechen ist. Seitdem ging er mir aus dem Weg. Nun habe ich mitbekommen, dass er den Hund schlägt und er immer in anderen Händen ist. Im Vertrag stand auch, dass er sofort zu impfen, chippen und anzumelden ist. Dies hat er auch nicht getan. Da kann ich den Hund doch wieder zu mir holen oder? So steht es im Vertrag, den er auch unterschrieben hat. Darf ich das jetzt? Bitte um dringende Antwort, da ich keine Zeit mehr verlieren möchte. Vielen Dank Ingo L. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Für den Fall, dass Sie sich vertraglich für diese Fälle ein Rücktrittsrecht vom Vertrag und die Rückforderung des Hundes vorbehalten haben, hätten Sie einen Anspruch auf Herausgabe des Hundes. Eine ausführliche Antwort ist jedoch erst nach Prüfung des Kaufvertrages möglich. Fordern Sie den Käufer schriftlich auf, Ihnen den Hund bis zu einer bestimmten Frist herauszugeben. Falls er sich weigert, könnten Sie, nach Abwägung der Kosten und der konkreten Erfolgsaussichten, überlegen, ihn beim zuständigen Amtsgerichts seines Wohnortes auf Herausgabe des Hundes verklagen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Für den Fall, dass Sie sich vertraglich für diese Fälle ein Rücktrittsrecht vom Vertrag und die Rückforderung des Hundes vorbehalten haben, hätten Sie einen Anspruch auf Herausgabe des Hundes. Eine ausführliche Antwort ist jedoch erst nach Prüfung des Kaufvertrages möglich. Fordern Sie den Käufer schriftlich auf, Ihnen den Hund bis zu einer bestimmten Frist herauszugeben. Falls er sich weigert, könnten Sie, nach Abwägung der Kosten und der konkreten Erfolgsaussichten, überlegen, ihn beim zuständigen Amtsgerichts seines Wohnortes auf Herausgabe des Hundes verklagen.