zurück zur Übersicht Nachbar droht Katze zu töten 31.05.2022 von Saskia K. Meine Nachbarin (Mietswohnung, unter mir wohnend) droht meine Katze zu töten mit folgenden Worten: "Wenn ich sie erwische mache ich Mülltrennung, Katze in den Biomüll und Halsband in den Plastikmüll". Der Grund dafür sei die Tatsache, dass mein Freigängerkater in ihre Beete im Garten sein Geschäft verrichtet. Katzenspray und Pflanze habe ich ihr Angeboten zu kaufen, dies lehnte sie ab. Beweise gibt es allerdings auch nicht die besagen es war wirklich mein Kater. Kann ich irgendetwas tun? ich habe nun Angst um mein Tier. Die Vermieter sind keine Option, da es die Eltern meiner Nachbarn sind und sehr parteiisch handeln. PS: Sie erwähnte explizit, wenn der Kater weiter rausgelassen wird überlebt er dieses Jahr nicht. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich darf niemand einem Tier unnötig Leiden, Schmerzen oder Qualen zufügen (§ 1 Tierschutzgesetz). Ihre Nachbarin darf daher selbstverständlich Ihren Kater weder schlagen, verletzten oder töten, um ihn von dem Betreten des Gartens abzuhalten, selbst wenn sie sich noch so sehr darüber ärgert, dass er durch ihren Garten läuft und in die Beete macht, sofern es tatsächlich Ihr sein Kater sollte. Exemplarisch soll das Urteil des Landgerichts Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden. Sollte sie Ihren Kater tatsächlich verletzten oder gar töten, würden sie sich wegen Sachbeschädigung und Tierquälerei strafbar machen und müssten Ihnen zudem Schadensersatz leisten. Fraglich ist jedoch, ob diese martialische Ankündigung Ihrer Nachbarin überhaupt ernst gemeint war oder nur im Ärger geäußert wurde. Dass man Tiere nicht grundlos töten darf, weiß Ihre Nachbarin mit Sicherheit auch. Sollte sie dies dennoch nicht davon abhalten, helfen in diesen Fällen die besten juristischen Ratschläge nichts, da sie dadurch Ihren Kater letztendlich nicht vor den Nachbarn schützen können und in der Praxis solche Drohung leider auch umgesetzt werden. Um einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der aus solchen Anlässen nicht selten folgt oder einen schon vorhandenen Streit noch weiter eskalieren zu lassen, und in Angriffen gegen die Tiere selbst gipfeln könnte, zu vermeiden, sollten Sie versuchen eine gütliche Einigung zu finden. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Grundsätzlich darf niemand einem Tier unnötig Leiden, Schmerzen oder Qualen zufügen (§ 1 Tierschutzgesetz). Ihre Nachbarin darf daher selbstverständlich Ihren Kater weder schlagen, verletzten oder töten, um ihn von dem Betreten des Gartens abzuhalten, selbst wenn sie sich noch so sehr darüber ärgert, dass er durch ihren Garten läuft und in die Beete macht, sofern es tatsächlich Ihr sein Kater sollte. Exemplarisch soll das Urteil des Landgerichts Hildesheim aus dem Jahre 2003 genannt werden. Danach muss ein Nachbar in einer ländlicheren Gegend eine (andere Gerichte sprechen von zwei) Katze seines Nachbarn auf seinem Grundstück dulden. Sollte sie Ihren Kater tatsächlich verletzten oder gar töten, würden sie sich wegen Sachbeschädigung und Tierquälerei strafbar machen und müssten Ihnen zudem Schadensersatz leisten. Fraglich ist jedoch, ob diese martialische Ankündigung Ihrer Nachbarin überhaupt ernst gemeint war oder nur im Ärger geäußert wurde. Dass man Tiere nicht grundlos töten darf, weiß Ihre Nachbarin mit Sicherheit auch. Sollte sie dies dennoch nicht davon abhalten, helfen in diesen Fällen die besten juristischen Ratschläge nichts, da sie dadurch Ihren Kater letztendlich nicht vor den Nachbarn schützen können und in der Praxis solche Drohung leider auch umgesetzt werden. Um einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der aus solchen Anlässen nicht selten folgt oder einen schon vorhandenen Streit noch weiter eskalieren zu lassen, und in Angriffen gegen die Tiere selbst gipfeln könnte, zu vermeiden, sollten Sie versuchen eine gütliche Einigung zu finden. In solchen Fällen kann ein Schiedsverfahren sinnvoller als ein Prozess sein. Eine dort getroffene einvernehmliche Lösung kann mehr wert sein als ein Gerichtsurteil, das zwangsläufig einen Verlierer produziert und so das weitere Zusammenleben belasten kann.