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2 Hund verstorben

von Marion W.

Hallo. Hatten die letzten 7 Jahre zwei Hunde, beide Hunde wurden durch Zustimmung der Vermieterin genehmigt. Beschwerden oder Probleme gab es keine. Laut Mietvertrag muss jedes Tier neu genehmigt werden, was bisher nie ein Problem war. Nun ist unsere Hündin verstorben und die Vermietetin verweigert uns die Genehmigung, erneut einen Zweithund zu halten. Mit der Begründung, dass ein Hund reicht. Wir haben auch die Zustimmung der Nachbarn eingeholt ( 12 Parteien ), kein Nachbar hat etwas gegen einen erneuten Zweithund. Da der verbliebene Rüde erheblich leidet und wir Hunde lieber zu zweit halten wäre eine Zustimmung für uns sehr wichtig. Die letzten 7 Jahre haben wir hier ( 104 qm) mit drei Menschen , einer Katze und zwei Hunden ohne Probleme oder Beschwerden gelebt. Da ich in Rente bin , sind die Tiere fast nie alleine. Einer Anderen Mieterin wurde ein Zweihund geduldet, obwohl die Wohnung nur halb so groß ist wie unsere und sie sich keine Zustimmung eingeholt hatte. Wie stehen unser Chancen , wenn wir auf Zustimming klagen. Oder ist es schlauer wie die Nachbarin , sich einfach ohne Zustimmung einen Hund anzuschaffen ? Der Nachbarin drohen ja keine Konsequenzen. Wie ist die Rechtslage in dem speziellen Fall? 1000 Dank im Voraus .

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie schreiben, dass es bisher nie Probleme mit der Neugenehmigung eines neues Tieres durch Ihre Vermieterin gab, die übrigen 12 Mieter zugestimmt haben und der zweite Hund der anderen Nachbarin offenbar geduldet wird, wäre es wichtig zu wissen, ob es doch eine „Vorgeschichte“ hierzu gibt oder ob Sie mit der Vermieterin über andere Sachen im Streit sind. Oft ist es in der Praxis nämlich so, dass die Hundehaltung an sich gar nicht das Problem ist, sondern nur vorgeschoben ist.
 
Um die Erlaubnis zu erhalten, könnten Sie Ihre Vermieterin nun nochmals schriftlich auffordern Ihnen innerhalb von 14 Tagen (setzten Sie ein konkretes Datum ein und senden das Schreiben z.B. als Einwurf-Einschreiben) die schriftliche Genehmigung zur Haltung eines zweiten Hundes zu erteilen. Verweisen Sie auf die Tatsache, dass von Ihrer verstorbenen Hündin keinerlei Belästigungen oder ähnliches ausgingen, die anderen Mieter einverstanden sind und auch auf die BGH Rechtsprechung von 2013, wonach auch ein Vermieter, der die Hundehaltung von seiner Zustimmung abhängig macht, die Interessen aller Beteiligten (Mieter, Vermieter, Nachbarn) abwägen muss und seine Zustimmung nur bei gewichtigen Gründen verweigern kann.
 
Wenn die Vermieterin sich weiterhin weigert, müssten Sie die Zustimmung vor dem zuständigen Amtsgericht notfalls einklagen, so wie z.B. eine Familie aus Bayern, die damit vor dem AG München am 03.08.2018 Erfolg gehabt hat. Die Pressemitteilung finden Sie hier: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/muenchen/presse/2019/17.php
 
Falls es zwischen Ihnen und der Vermieterin bereits einen Streit gibt (auch über andere Sachen) könnte die Anschaffung eines neues Hundes ohne die Zustimmung der Vermieterin für diese vielleicht ein willkommener Anlass sein um Ihnen z.B. zu kündigen.
 
Lassen Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf von einem Anwalt oder Anwältin für Tierrecht, für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein über das sinnvolle weitere Vorgehen beraten.
 
 

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