zurück zur Übersicht Wohnungssuche mit Hund 15.06.2022 von Julia P. Guten Tag, ich bin seit längeren schon auf Wohnungssuche und wenn ich angebe dass ein Hund vorhanden ist wird mir immer wieder gesagt das Hunde NICHT erlaubt sind. Gibt es trotzdem Möglichkeiten wie ich eine Wohnung finden kann mit Hund? danke im voraus für die Antwort MfG Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ergeht es vielen Tierhaltern bei der Suche nach einer Wohnung in der Hunde-/Katzenhaltung erlaubt ist, wie Ihnen. Zwar ist das generelle Verbot der Hunde- und Katzenhaltung laut des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20.03.2013 (Az VIII ZR 168/12) unwirksam, da ein Mieter durch ein generelles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung unangemessen benachteiligt ist. Dies gilt jedoch nur für bestehende Mietverträge, in denen die Mieter sich nachträglich einen Hund oder eine Katze anschaffen wollen. Zudem sind Klauseln, die die Hundehaltung nicht per se verbieten, sondern eine Genehmigung des Vermieters voraussetzen wirksam. Da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht, kann ein Vermieter frei entscheiden, ob und mit wem er einen Mietvertrag schließt. Vor Verzweiflung kommen Tierhalter zwar auf die Idee den Hund bzw. die Katze (zunächst) zu verschweigen oder zu leugnen, was zwar nachvollziehbar ist, rechtlich jedoch nicht ganz unproblematisch ist, da dieses Verhalten, je nach Umständen des Einzelfalls, eine arglistige Täuschung darstellen könnte und der Vermieter den Mietvertrag kündigen könnte.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider ergeht es vielen Tierhaltern bei der Suche nach einer Wohnung in der Hunde-/Katzenhaltung erlaubt ist, wie Ihnen. Zwar ist das generelle Verbot der Hunde- und Katzenhaltung laut des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20.03.2013 (Az VIII ZR 168/12) unwirksam, da ein Mieter durch ein generelles Verbot der Hunde- und Katzenhaltung unangemessen benachteiligt ist. Dies gilt jedoch nur für bestehende Mietverträge, in denen die Mieter sich nachträglich einen Hund oder eine Katze anschaffen wollen. Zudem sind Klauseln, die die Hundehaltung nicht per se verbieten, sondern eine Genehmigung des Vermieters voraussetzen wirksam. Da in Deutschland Vertragsfreiheit herrscht, kann ein Vermieter frei entscheiden, ob und mit wem er einen Mietvertrag schließt. Vor Verzweiflung kommen Tierhalter zwar auf die Idee den Hund bzw. die Katze (zunächst) zu verschweigen oder zu leugnen, was zwar nachvollziehbar ist, rechtlich jedoch nicht ganz unproblematisch ist, da dieses Verhalten, je nach Umständen des Einzelfalls, eine arglistige Täuschung darstellen könnte und der Vermieter den Mietvertrag kündigen könnte.