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Foto-/Videoaufnahmen

von Bettina D.

Hallo, guten Tag Frau Fries, wir wohnen in einer ländlichen Gegend, aber trotzdem muß ich beim Spaziergang mit meinem Hund (Rüde) auf dem Nachhauseweg an einem Haus vorbei, in dem ein Mann wohnt, der meint, dass er die ganze Straße vor pinkelnden und markierenden Hunden "beschützen" muß. Ich muß noch sagen, dass wir (auch mein Mann und Tochter) sämtliche Kothaufen entfernen, sogar auch im Wald, und unseren Hund NICHT in Vorgärten, Gartenzäune, Gartenmauern, Hauswände, Mülleimer, Blumentöpfe, Autoreifen usw. pinkeln/markieren lassen! Aber es kann mal vorkommen, dass unser Hund eine private Hecke oder einen Busch der am angrenzenden Gehweg ist markiert - ausgepinkelt hat er sich schon im Wald ;-) Dieser oben besagte Mann hat echt ein Problem - wenn dieser mit dem Auto an mir vorbeifährt hupt er oder schreit irgendwas mit "Hundesch..ße" aus seinem Autofenster. Wenn er auf seinem Grundstück ist und uns sieht, schaut er meiner Tochter und mir immer so penetrant die ganze Straße entlang hinterher und wechselt auch noch die Straßenseite um uns hinterher zu glotzen und um zu sehen ob unser Hund an irgendeine Hecke pinkelt/markiert. An dessen Grundstück laufen wir aber nur mit unserem Hund zur Straßenseite damit auch ja nichts passiert, oder wechseln direkt auf die andere Straßenseite. Nun habe ich letzten Montag beim Zurückschauen gesehen, dass dieser Mann mit seinem Handy von mir und meinem Hund - ich vermute eine Videoaufnahme gemacht hat - die ganze Straße hinunter uns hinterhergefilmt hat! Wir sind auf dem ihm gegenüberliegenden Gehweg von ihm weg gelaufen - nicht an seinem Grundstück! Ich finde das geht nun zuweit! Frage 1: Darf er das? Stichwort "Recht am eigenen Bild" - darf er mich und meinen Hund filmen obwohl wir auf der anderen Straßenseite und schon ein paar Häuser weiter sind? Die Hecke vom Nachbarn und den Nachbarn 2, 3, oder 4 Häuser weiter geht den doch gar nix an, oder? Frage 2: Ist das schon Sachbeschädigung, wenn mein Hund mal eine Hecke markiert? Der Regen wäscht es ja wieder ab und hier laufen KEINE 50 Rüden vorbei die meinen sie müssen hier dann auch markieren, und wenn ein Vogel auf die Hecke was fallen lässt, stirbt die Hecke ja auch nicht gleich ab :-) Ich hoffe, Sie können mir eine Auskunft geben, ob ich gegen die Filmaufnahmen gegen meinen Willen etwas unternehmen kann. Vielen Dank schonmal im Voraus!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Hundeurin recht aggressiv ist und die Markierung andere Hunde dazu veranlasst darüber zu markieren, kann eine Hecke auf Dauer tatsächlich Schaden nehmen und ist für die Besitzer sehr ärgerlich.
 
Für die rechtlichen Folgen zu trennen sind zwei Bereiche, zum einen die strafrechtliche Sachbeschädigung, die gemäß § 303 StGB mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden kann und der zivilrechtliche Schadensersatzanspruch.
 
Ob tatsächlich eine strafbare Sachbeschädigung vorliegt, ist fraglich, da es sich zum einen um eine Vorsatztat handelt, der bei Ihnen bereits nicht vorliegen dürfte und zum anderen muss ein nachweisebarer Schaden vorliegen.
 
Für den zivilrechtlichen Anspruch müsste Ihr Nachbar unter anderem beweisen können, dass Ihr Hund der Schädiger ist und er muss auch hier einen Schaden nachweisen, eine unwesentliche Beeinträchtigung reicht dafür nicht aus. Dass auch andere Hunde dort markieren, wird es Ihrem Nachbarn allerdings schwer machen, den Nachweis zu führen, dass allein Ihr Hund den Schaden verursacht hat.
 
Ohne oder gegen Ihren Willen, darf er weder Fotos noch Videos von Ihnen aufnehmen. Ihr Anspruch gegen ihn auf Unterlassung folgt aus §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog. Sie könnten ihn schriftlich auffordern es ab sofort zu unterlassen Sie fotografieren und/oder zu filmen. Da sich aus Ihrer Schilderung jedoch ergibt, dass der Streit schon etwas länger andauert und er sie aus dem Auto heraus anschreit etc. sollten Sie zunächst, wenn möglich versuchen eine gütliche Lösung zu finden, z.B. mithilfe eines Mediators oder dem örtlichen Schiedsamt, um einen regelrechten Nachbarschaftskrieg, der sich aus solchen Anlässen ergeben kann, zu vermeiden.
 
 
 

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