zurück zur Übersicht Beinamputation bei Katze nach vermutlichem "Zusammenstoß" mit Mähdräscher o.ä. 18.07.2022 von Jana M. Sehr geehrte Damen und Herren, in den frühen Morgenstunden schleppte sich unsere Katze mit enormer Verletzung (abgetrenntes Hinterbein sowie Skalpierung über dem Knie) nach Hause. Sofort fuhren wir mit ihr zum Tierarzt - einzige Option: Amputation. Ein Zusammenstoß mit einem Auto kann aufgrund des Verletzungsmusters ausgeschlossen werden. Der TA vermutet, dass es sich beim "Tatfahrzeug" um ein Mähwerk mit Aufbereitung gehandelt haben könnte. Da hierbei die Katze jedoch vermutlich nicht überleben würde, stellt sich vorsichtig auch die Frage nach mutwilliger "Beschädigung". Da nun das Hinterbein Amputiert werden muss, was nicht nur mit erheblichen Einschränkungen für die Katze verbunden sein wird, sondern für uns Besitzer auch mit erheblichen Kosten, stellt sich mir die Frage, ob hier eine Anzeige (zunächst gg. Unbekannt) bei der Polizei gestellt werden kann oder auch aufgrund der Erfolgsaussichten sollte. Wie verhält man sich als Besitzer in einem solchen Fall. Sollte hier eine Anzeige bei der Polizei gg. Unbekannt erstattet werden? Für eine kurze Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Vielen Dank und freundliche Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe Ihre Katze geht es mittlerweile den Umständen entsprechend gut und alles verheilt gut. Lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt seine Einschätzung über die Art der Verletzungen geben und seine Einschätzungen hinsichtlich der Ursachen. Eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verstoß gegen § 17 Tierschutzgesetz und § 303 StGB ist möglich. Stellen Sie auch einen Strafantrag und bitten Sie darum, dass Ihnen das Aktenzeichen mitgeteilt wird, damit Sie gegebenenfalls über einen Anwalt oder eine Anwältin Akteneinsicht nehmen können. Sollte die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleiten und tatsächlich den/die Fahrer/in des Unfallfahrzeuges oder den/die Täter/in, sofern es sich um eine vorsätzliche Verletzung Ihrer Katze handelt, identifizieren können, so können Ihre Schadensersatzanspruche dann geprüft und geltend gemacht werden.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe Ihre Katze geht es mittlerweile den Umständen entsprechend gut und alles verheilt gut. Lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt seine Einschätzung über die Art der Verletzungen geben und seine Einschätzungen hinsichtlich der Ursachen. Eine Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verstoß gegen § 17 Tierschutzgesetz und § 303 StGB ist möglich. Stellen Sie auch einen Strafantrag und bitten Sie darum, dass Ihnen das Aktenzeichen mitgeteilt wird, damit Sie gegebenenfalls über einen Anwalt oder eine Anwältin Akteneinsicht nehmen können. Sollte die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleiten und tatsächlich den/die Fahrer/in des Unfallfahrzeuges oder den/die Täter/in, sofern es sich um eine vorsätzliche Verletzung Ihrer Katze handelt, identifizieren können, so können Ihre Schadensersatzanspruche dann geprüft und geltend gemacht werden.