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Probleme mit Hunden im Mietshaus

von Marion B.

Hallo Frau Fries, vor 3 Jahren zogen auf meiner EG Etage neue Nachbarn ein. Sie lassen ihre Hunde alleine, diese heulen und bellen dann ununterbrochen, 8-12Std.! Freundlich angesprochen wird das abgestritten, man wäre zuhause gewesen (dabei kommen sie eben Heim), es wären meine Hunde oder mir werden Schläge angedroht. Andere Mieter meldeten das dem Vermieter, dann geht es über Wochen gut, fängt dann wieder an. Eskaliert ist es, als einer der Hunde unbeaufsichtigt frei lief, meinen Mann, mich und unseren Hund angriff. Mein Hund wurde ins Gesicht gebissen, mein Mann stürzte und mußte später operiert werden, ich konnte den Hund dann nur mit Pfefferspray zum Ablassen bringen. Und Halter ist nicht versichert. Dürfen die Kosten nun einklagen. Trotzdem läuft der Hund wieder frei, im Treppenhaus, auf dem Wohngrundstück. Wir müssen beim Verlassen Angst haben, ob die Tür nebenan aufgeht, die Hunde rausrennen, wieder auf uns gehen. Wir haben Angst, wieder angegriffen zu werden. Anzeige beim Ordnungsamt wurde gemacht. Kind kann den Hund nicht halten, geht mit ihm raus, läßt ihn frei und wir wurden wieder angegriffen. Wieder konnte nur mit Pfefferspray schlimmeres verhindert werden. Der Hund versucht sich im Garten zu uns durchzugraben, also können unsere Hunde nicht raus. Oder Kind kommt mit Leine ohne Hund heim, Mutter sitzt im Garten und kifft, riechen alle, und sie meint dann nur, „hör auf zu rufen, der kommt schon irgendwann“, und wir trauen uns nicht zum Gassie raus. Nun gibt es aber eine Hundeerlaubnis. Da steht u.a., das die Erlaubnis entzogen wird, sollte der Hund einen Mieter verängstigen oder belästigen, dazu gehört auch ein freudiges Anspringen. Wir schrieben nun den Vermieter an, denn der Nachbar verstößt gegen die Erlaubnis, es kam Mensch und Hund zu Schaden, wir haben Angst, und kündigten eine Mietminderung an. Aber der Vermieter antwortete, er könne nichts tun, das sei Privatsache. Eine Mietminderung sei nicht möglich. Und kein anderer hätte sich beschwert. Kein anderer im Haus hat noch einen Hund, also hat keiner unser Problem. Aber es kann keine Privatsache sein, wenn ein Mieter sich nicht an seinen Haltervertrag hält. Wir fühlen uns im Hausfrieden gestört, können unsere Wohnung nicht mehr ohne Angst nutzen und sehen schon den Vermieter in der Pflicht. Ich hoffe, ich konnte so viel in kurz erklären.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da die bisherigen Gespräche mit den Hundehaltern leider keine Wirkung gezeigt haben und auch Ihr Vermieter meint sich aus der Sache raushalten zu können, informieren Sie Ihren Vermieter, dass er mietvertraglich dazu verpflichtet ist, Ihnen den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung zur ermöglichen. Lärmbelästigung durch andauerndes Hundegebell kann einen Sachmangel dieses vertragsgemäßen Gebrauches darstellen, aufgrund dessen Sie unter Umständen die Miete mindern könnten. So hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 20.06.2012 (Az. VIII ZR 268/11) entschieden. Hier kommen die Angriffe auf Mensch und Tier hinzu. Für die Lärmbelästigungen müssen Sie kein detailliertes Lärmprotokoll anfertigen, da laut BGH eine grundsätzliche Beschreibung ausreicht, „aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigung es geht und zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welche Frequenz diese ungefähr auftreten.“ Dennoch ist ein detailliertes Protokoll und mögliche Audioaufnahmen sinnvoll.
Auch das Amtsgericht Frankfurt a.M., hat in seinem Urteil vom 26.3.2015, (Az.: 33 C 3506/14) ausgesprochen, dass der Vermieter eine Schutzpflicht gegenüber den übrigen Mietern hat. Das Gericht betont: „Das Zusammenleben unter einem Dach steht unter dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Der Vermieter ist jedem Mieter gegenüber, verpflichtet, auf ein friedliches Miteinander hinzuwirken und auf Mitmieter seiner Mieter im Rahmen seiner Möglichkeiten einzuwirken“. Notfalls kann der Vermieter je nach Einzelfall, sogar dem störenden Mieter fristlos kündigen.
Wenden Sie sich entweder an den örtlichen Mieterverein oder schriftlich direkt an den Vermieter, verweisen auf die Urteile und fordern ihn auf unverzüglich Abhilfe zu schaffen und stellen eine Mietminderung in Aussicht. Ob und in welcher Höhe Sie berechtigt wären, wegen des Gebells und etc. die Miete zu mindern, müsste genauer geprüft und letztlich von einem Gericht entschieden werden.

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