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Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Ich verstehe Ihre Verärgerung und dass Sie sich überrumpelt fühlen, bitte jedoch um Verständnis für die sachliche Antwort.
In der Praxis gibt es verschiedene Verträge, die im Tierschutzbereich gemacht werden, im Wesentlichen sind es jedoch zwei verschiedene.
So gibt den Pflegevertrag, bei dem das Tierheim/der Verein immer Eigentümer bleibt und die Pflegestelle eben nur vorübergehend das Tier bei sich aufnimmt und versorgt, oft komplett auf eigene Kosten, in manchen Fällen werden aber die Tierarztkosten von dem Verein getragen, abhängig davon was im Vertrag geregelt ist. Die von Ihnen geschilderte Variante eines Pflegestellenvertrages, bei dem die Pflegestelle von dem Verein Geld erhält, ist mir jedoch nicht bekannt.
Bei dem Tierschutzvertrag ist im Gegensatz dazu, keine vorübergehende Pflege, sondern eine dauerhafte/endgültige Übernahme des Tieres beabsichtigt. In der Regel behalten sich die Tierschutzvereine sich vertraglich lebenslang das Eigentum an dem Tier vor. Es gibt jedoch auch Tierheime/Tierschutzvereine, die das Eigentum an den neue Halter entweder direkt oder nach einem bestimmten Zeitpunkt oder einer Nachkontrolle übertragen.
Wie Sie schon vermuten, sind die Umstände, wie es zu Ihren Unterschriften gekommen ist, zwar menschlich nachvollziehbar, dennoch wird dies wahrscheinlich nicht ausreichen, um eine Drohung oder eine Nötigung durch den Tierschutzverein anzunehmen. Ich weiß, dass dies im Nachhinein leicht gesagt ist, aber Sie hätten theoretisch darauf bestehen sollen/müssen, sich die paar Minuten Zeit zu nehmen um ungestört zu lesen was Sie unterschreiben. Hierauf haben Sie freiwillig verzichtet und haben quasi Blankounterschriften geleistet. Allerdings müssen Sie sich nicht an unwirksame Vertragsklauseln halten, auch wenn Sie diese unterschrieben haben.
In Ihrem Fall müssten beide Schriftstücke vorliegen und der gesamte Text geprüft werden, weil es unüblich ist, dass es eine Pflegevereinbarung und zusätzlich noch einen Eigentumsvorbehalt zugunsten des Vereins gibt, normalerweise ist dies nur einem einzigen Schriftstück enthalten. Auch das Argument, dies sei „wegen der Versicherung“ so, ist komisch. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf zu einer vertraulichen individuellen Beratung an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.