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Bengal Kater verletzt Hauskatze schwer

von Maria K.

Hallo, ich habe ein dringendes Anliegen wegen eines streunenden Bengal Katers in unserer Siedlung. Wir haben 2 Hauskatzen, eine Kater 14 Jahre alt und eine Katze 8 Jahre. Letzte Woche hat sich unser Kater blutüberströmt nach Hause gequält mit etlichen tiefen Bisswunden - vorab hatte ich den Bengal Kater auf unserem Grundstück beobachtet, welcher überhaupt keinen Respekt, noch nicht einmal vor unserem Hof-Hund...selbst mich hatte er angefaucht, ohne Grund. Er erschien sehr aggressiv und furchtlos. Ich bin dann mit wehenden Fahnen zum Tierarzt gefahren und er wurde dort ein Glück sofort operiert, alles wurde genäht plus Medikamente verordnet. Er hatte einen Biss in der Kehle und das war kompliziert. Die Tierärztin meinte, es wären eindeutig Wildkatzenbisse und ich sollte herausfinden, welches Tier Kasimir so zugerichtet hatte. Zuhause angekommen habe ich überlegt, wie ich nun mit der Situation umgehen kann - nach etlichen Recherchen hatte ich die Besitzer ausfindig gemacht. Wenig einfühlsam und kühl kam nur ein Schulterzucken...aber dieser Kater wurde ohne Papiere erworben, lt. der Dame!!! Es ist daher gar nicht klar, ob er reinrassig ist oder gar illegal angeschafft wurde. Trotzdem bin ich zu keiner Lösung gekommen und anzeigen mag ich die Leute ja auch nicht sofort. Das gibt nur weiteren Ärger! Bei uns gab es so etwas noch nie und kein Tier wurde so maßlos verletzt, daher muss es doch eine Möglichkeit geben, es das nächste Mal zu verhindern. Wasserschläuche sind schon ausgelegt, aber auf die Lauer legen...und das den ganzen Tag??? Was könnte ich gegen den nächsten Angriff tun? Herzliche Grüße 
 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe, dass Sie verzweifelt sind und Ihren Kater schützen möchten. Ich kann Ihnen jedoch nur rechtliche Auskunft geben, praktische Tipps einen nächsten Angriff zu vermeiden, kann ich Ihnen leider nicht geben.
 
Rechtlich ist es so, dass der Halter des Tieres, der Ihren Kater so verletzt hat, Ihnen gemäß § 833 BGB zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet ist. Problematisch erscheint hier allerdings, zum einen, dass Sie beweisen können müssen, dass der Bengal Kater tatsächlich der Angreifer war (ob er mit ohne Papiere gekauft wurde, hat dafür keine Bedeutung) und zum anderen, dass Ihre Tierärztin eindeutig Bisse von einer Wildkatze vermutet, die dann jedoch keinen Halter hätte.  
 
Wenn Sie beweisen können, dass der Bengal Kater der Angreifer war, könnte geprüft werden, ob über einen Unterlassungsanspruch der Eigentümer dazu zu bewegen ist, einen weiteren Angriff zu verhindern.
 
 

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