zurück zur Übersicht Welpe 14 wochen alt 09.09.2022 von Tanja F. Hallo ihr Lieben ich habe ein Welpen gekauft mit Vertrag die Schutz Gebűr sind 700 Euro die ich in Raten ab zahlen wollte alle Parteien stimmten zu per wahts ab in schrift vorm nun habe ich. So oft gefragt wegen ihrer Kontonummer die ich bis heute nicht erhalten habe stadessen bekam ich die Antwort sie vermissen den Hund und wollen ihn wieder haben. Der kleine hat drei Tage bei denen gelebt und bei mir 10 Tage er ist 14 Wochen alt für den Kleinen ist es nicht gut hin und her gereicht zu werden der Abgabe Grund auch Schrift lich per wahts app ihre kampfhunde das eine Weibchen geht auf den kleinen los. Bitte helft mir schnell habe ich. Eine changse ihn zu behalten es ist ein Familien Mitglied . Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie einen Vertrag geschlossen haben, müssen sich beide Parteien daran halten. Die Pflicht der Verkäuferin, war es den Hund zu übergeben und das Eigentum auf Sie zu übertragen. Diese Pflicht hat sie offensichtlich bereits erfüllt. Ihre Pflicht als Käuferin ist es den vereinbarten Kaufpreis in den vereinbarten Raten vollständig zu bezahlen. In dem die Verkäuferin nun den Hund plötzlich zurück haben möchte, statt des vereinbarten Kaufpreises, möchte sie rechtlich gesprochen, vom Kaufvertrag zurücktreten und ihn rückabwickeln. Dies ist jedoch nur möglich, wenn z.B. in dem Vertrag ein Eigentumsvorbehalt und/oder ausdrücklich ein wirksames Rücktrittsrecht vereinbart wurde oder wenn ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, wobei sich aus Ihrer Schilderung für ein solches aber keine Anhaltpunkte ergeben. Bestehen Sie daher auf Nennung der Bankverbindung damit Sie Ihrer Zahlungspflicht nachkommen können und setzten Sie ihr hierfür eine Frist. Sollte die Verkäuferin jedoch weiterhin die Rückgabe des Hundes fordern, wenden Sie sich mit dem Kaufvertrag und dem WhatsApp-Verlauf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um sich beraten oder gegenüber der Verkäuferin vertreten zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da Sie einen Vertrag geschlossen haben, müssen sich beide Parteien daran halten. Die Pflicht der Verkäuferin, war es den Hund zu übergeben und das Eigentum auf Sie zu übertragen. Diese Pflicht hat sie offensichtlich bereits erfüllt. Ihre Pflicht als Käuferin ist es den vereinbarten Kaufpreis in den vereinbarten Raten vollständig zu bezahlen. In dem die Verkäuferin nun den Hund plötzlich zurück haben möchte, statt des vereinbarten Kaufpreises, möchte sie rechtlich gesprochen, vom Kaufvertrag zurücktreten und ihn rückabwickeln. Dies ist jedoch nur möglich, wenn z.B. in dem Vertrag ein Eigentumsvorbehalt und/oder ausdrücklich ein wirksames Rücktrittsrecht vereinbart wurde oder wenn ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, wobei sich aus Ihrer Schilderung für ein solches aber keine Anhaltpunkte ergeben. Bestehen Sie daher auf Nennung der Bankverbindung damit Sie Ihrer Zahlungspflicht nachkommen können und setzten Sie ihr hierfür eine Frist. Sollte die Verkäuferin jedoch weiterhin die Rückgabe des Hundes fordern, wenden Sie sich mit dem Kaufvertrag und dem WhatsApp-Verlauf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um sich beraten oder gegenüber der Verkäuferin vertreten zu lassen.