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Anzahlung Welpe ohne Vertragsabschluss

von Michaela J.

Hallo, wir haben uns für einen Hund entschieden und mit einer Züchterin, die ein Inserat bei Deine Tierwelt aufgegeben hat, am 07.09.22 Kontakt aufgenommen. Sie hatte zu dem Zeitpunkt noch 2 Welpen frei. Die ersten Gespräche gingen mehr oder weniger um uns und die Familie. Dann hat sie uns ein Video geschickt und wir waren sehr begeistert von einem der freien Welpen. Am Montag hat sie uns aufgefordert, eine Anzahlung zu machen und dann wollte sie den Vertrag schicken. Wir haben dann eine Anzahlung geleistet und ab da kam ein Thema nach dem anderen, wir gingen davon aus, dass sie eine erfahrene Züchterin ist, wie es der Text in der Anzeige auch suggeriert. Dann kam raus durch Fragen zur Fellpflege, dass das ihr 1. Wurf ist dieser Rasse und sie bisher anderer gezüchtet hat. Dann kam der Vertrag und da wird die Gesundheit des Welpen vorausgesetzt, weil man bei der Abholung Einsicht erhält über Untersuchungsergebnisse der Elterntiere. Der Welpe würde entwurmt und entfloht (erstmalig) im Beisein der Käufer bei Übergabe. Daraufhin schlich sich ein ungutes Gefühl bei mir ein. Schon am Anfang wurde von der Züchterin erklärt, sie halte nichts vom Impfen und würde dies deshalb gerne in meine Hände geben. Das fanden wir schon etwas außergewöhnlich. Dadurch, dass sie Fragen zu der Rasse von uns nicht wirklich beantworten konnte, wie zum Beispiel: Fellpflege, habe ich dann die Frage gestellt, ob es sein kann, dass dies ihr 1. Wurf ist? Was sie dann bejaht hat. Die Züchterin verlangt 2.000 € ohne jegliche Erfahrung. Ohne Nachweis der Welpen, was die Gesundheit anbelangt, wie zum Beispiel die Augenuntersuchung, die jeder seriöse Züchter anbietet. Alle Ungereimtheit, wie Impfen, Entwurmen, Gesundheitszeugnis habe ich mit unserem Tierarzt durchgesprochen und ihr gestern, also einen Tag nach der Anzahlung, dass ich den Vertrag nicht unterschreibe, weil ich von falschen Tatsachen ausgegangen bin und auch mir hier auch der Nachweis für die Gesundheit des Welpen fehlt. Der Welpe selbst ist sehr ruhig und schläft auf 2 Videos, auf dem Video gestern, erkennt man, das er zwar läuft, aber gegenüber den anderen sehr langsam ist. Also Zusammenfassung: Anzahlung aufgrund Aufforderung vor Vertragszusendung am 12.09., am 13.09. Vertrag und Video geschickt und Feststellung, dass es der 1. Wurf ist ohne jegliche Erfahrung. Am 13.09. abends habe ich ihr alle Bedenken und die Einwände/Ratschläge unsers Tierarztes mitgeteilt. Habe daraufhin gesagt bekommen, dass das alles keine Rolle spielt. Heute 14.09. nach einer sehr kurzen Nacht, habe ich der Züchterin mitgeteilt, dass sie den Welpen bitte zurück in die Vermittlung geben soll. Hat sie auch gemacht, möchte uns aber die Anzahlung nicht zurückgeben und auch die Verantwortung der Vermittlung auf uns übertragen. Dass wir also den vollen Kaufpreis bezahlen sollen, wenn der Welpe nicht vermittelt wird. Was können wir hier tun? Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung im Voraus.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zu prüfen, welche Rechte Sie gegen die Verkäuferin haben, müsste zunächst geprüft werden, was genau rechtlich zwischen Ihnen zustande gekommen ist. Handelte es sich bereits um einen Kaufvertrag, der auch mündlich geschlossen werden kann oder nur um eine Art Vorvertrag. Des Weiteren ist dann zu prüfen, was die Vereinbarung, dass Sie den Hund nicht nehmen möchten, die Verkäuferin damit einverstanden war und ihn auch selbst neu vermittelt, rechtlich darstellt. Dies ist wichtig, um einerseits zu prüfen, ob und woraus Sie einen Anspruch auf Rückzahlung haben und ob die mögliche Forderung der Verkäuferin, dass Sie den Hund bei Nichtvermittlung übernehmen und den Rest bezahlen müssten.
 
Die Vorgabe der Verkäuferin erscheinen meines Erachtens aber anhand Ihrer Schilderung so nicht wirksam, da sie verschiedene Aspekte allein zu deren Gunsten vermischt.
 
Ich nehme an, dass Sie ihr klar kommuniziert haben, dass Sie den Hund nicht kaufen möchten und dass sie ihn daher an einen anderen Käufer verkaufen soll. Indem sie dies angenommen hat, könnte sie Ihren Rücktritt vom Kaufvertrag bzw. die Auflösung eines Vorvertrages angenommen haben, sodass dieser wirksam sein dürfte und damit das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen beendet wurde. Ein vertraglicher Anspruch gegen Sie auf Kauf des Hundes gegen Zahlung des restlichen Betrages dürfte damit nicht vorliegen. Dies müsste jedoch anhand der Einzelheiten und der Korrespondenz mit der Verkäuferin genauer geprüft werden.
 
Auch die Frage, ob Sie einen Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Betrages haben, hängt davon ab, ob es sich bereits um den Kaufpreis handelte, der bei Rücktritt zu erstatten ist oder um eine Art Reservierungsgebühr oder ähnliches und müsste genauer geprüft werden. Sichern Sie daher, wenn noch vorhanden die ursprüngliche Verkaufsanzeige und die Korrespondenz mit der Verkäuferin als mögliche Beweismittel.
 
Sollte die Verkäuferin Ihnen weder die Anzahlung zurückzahlen oder sogar die Abnahme des Hundes und die Zahlung des restlichen Betrages fordern, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.

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