zurück zur Übersicht Fütterung von Igeln im Garten eines Mietshauses 09.05.2010 von Ruth B. Sehr geehrte Frau Fries, ich wohne in einer Mietwohnung eines Wohnungsvereins und füttere seit Jahren in unserem Garten zwei Igel. Nun hat mir der Wohnungsverein aufgrund der Beschwerde einer Nachbarin diese Fütterung untersagt, da hierdurch angeblich Ungeziefer angezogen würde. Wir haben aber weder Ratten noch Mäuse im Garten, dafür sorgen meine Katzen, die täglich im Garten sind. Meine Frage ist: kann der Vermieter mir die Fütterung der Igel verbieten? Für Ihre Nachricht danke ich Ihnen im Voraus herzlich. Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Igel gehören nach dem Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten wildlebenden Tieren, die –von Notfällen abgesehen- nicht im Haus gehalten werden dürfen. Aufgrund entsprechender Gerichtsurteile dürfen sowohl Vermieter als auch die Städte und Gemeinden das Füttern von Tieren im Freien, insbesondere von Katzen verbieten, wenn durch das Futter tatsächlich Mäusen und Ratten angelockt werden, da von diese Tiere eine Gesundheitsgefahr ausgehe.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Igel gehören nach dem Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung zu den besonders geschützten wildlebenden Tieren, die –von Notfällen abgesehen- nicht im Haus gehalten werden dürfen. Aufgrund entsprechender Gerichtsurteile dürfen sowohl Vermieter als auch die Städte und Gemeinden das Füttern von Tieren im Freien, insbesondere von Katzen verbieten, wenn durch das Futter tatsächlich Mäusen und Ratten angelockt werden, da von diese Tiere eine Gesundheitsgefahr ausgehe.