zurück zur Übersicht

Falsche Diagnose und Beratung

von Vanessa B.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben auf einen Sonntag den tierärztlichen Notdienst aufgesucht, da unser Hund (1-Jahr Goldie Mix) beim Spielen mit einem Kleinhund plötzlich die Augen verdrehte, den Kopf schief hielt und nicht vernünftig stehen konnte. Wir sind zur diensthabenden Notdienstpraxis gefahren, wo der Hund zunächst durchgecheckt wurde. Wir durften nicht mit ins Behandlungszimmer und sollten erstmal nach Hause fahren, bis alles abgeschlossen ist. Soweit so gut! Abends erhielten wir dann einen Anruf mit der Diagnose: Röntgenbilder haben ergeben, der 1. Halswirbel ist gebrochen, der Hund sollte über Nacht da bleiben. Montag haben wir dann unsere eigentliche Tierärztin kontaktiert, die uns dazu riet, den Hund in die Klinik zum CT zu bringen, da bei so einer Diagnose CT Bilder aussagekräftiger sind. Mit dieser Idee konfrontierten wir den Arzt und er riet uns davon ab. Das sei nicht nötig, der Hund könnte beim Transport sterben, wenn er eine falsche Bewegung macht, etc.. wir durften ihn auch nach wie vor nicht sehen, da zu gefährlich. Dies zog sich bis Freitag, wo wir uns hingehalten gefühlt haben, unseren Hund sehen wollten und ihn gegen den Rat des TA abgeholt haben und zum CT in die Klinik. Und siehe da: kein Bruch zu erkennen. Auch auf den Röntgenbildern wohl nicht. Unser Hund roch stark nach Urin, wurde unnötig in der Box gehalten u. die Rechnung betrug circa 5.000€! Wir sind erleichtert(dass er nichts lebensbedrohliches hat) und schockiert. Es wurde mit unserer Angst gespielt, unserem Geld und unserem Hund! Gibt es diesbezüglich Chancen gegen die immense Rechnung und sehr schlechte Beratung anzugehen? Vielen Dank im Voraus!

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich freue mich, dass Ihr Hund doch nicht wie zunächst befürchtet, so schwer verletzt war. Der Betrag von ca. 5.000,- EUR erscheint in der Tat sehr hoch, zumal der Tierarzt ja offensichtlich kein einziges CT gemacht, sondern nur geröntgt hat.
 
Vorab etwas grundsätzliches zum Thema Tierarztbesuch und Abrechnung.
 
Wenn man mit seinem Tier in eine Tierarztpraxis oder eine Tierklinik geht und um Untersuchung/Behandlung des Tieres bitten, bietet man rein rechtlich an, mit dem Arzt bzw. der Klinik einen Dienstleistungsvertrag zu schließen. Indem der Tierarzt das Tier wie gewünscht behandelt oder untersucht, nimmt er das Vertragsangebot an. Damit ist zwischen dem Tierhalter –auch wenn dies mit keinem Wort ausgesprochen wurde- und dem Tierarzt/der Klinik ein wirksamer mündlicher Dienstvertrag geschlossen worden, an den sich beide Vertragspartner halten müssen.
Für den Tierhalter bedeutet das zunächst einmal, dass er für die Tätigkeit des Arztes die von ihm in Rechnung gestellten Gebühren bezahlen muss.
 
Da Tierärzte nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abrechnen müssen, müsste die Rechnung zunächst eingesehen und mit dieser Gebührenordnung im Einzelnen verglichen werden. Aber nicht nur die abgerechnete Höhe der einzelnen Gebühren sondern auch ob diese in Behandlungen in Ihrem konkreten Fall überhaupt notwendig bzw. sinnvoll waren, sollten Sie prüfen lassen. Lassen Sie sich unbedingt von dem Tierarzt einen kompletten Ausdruck aller Behandlungsunterlagen, Röntgenbilder, Blutbilder, etc. geben um diese auswerten und in einem Streitfall als Beweismittel zu haben. Fertigen Sie möglichst bald ein Gedächtnisprotokoll über die Gespräche/Telefonate (möglichst mit Datum und Uhrzeiten) mit dem Tierarzt an, da die Erinnerungen sehr schnell verblassen.
 
Der direkteste und effektivste Weg wäre die Klärung mit dem Tierarzt selbst, sei es in einem Gespräch, zu dem Sie unbedingt einen unbeteiligten Zeugen mitnehmen sollte oder mittels eines Briefes. Alternativ könnte sie sich auch z.B. an die zuständige Landestierärztekammer NRW wenden. Allerdings kann die Kammer keine Korrektur der Rechnung vornehmen. Sie kann aber versuchen zwischen dem Tierhalter und der Klinik zu vermitteln.
 
Sollte keine Einigung möglich sein oder sollten Sie die Rechnung nicht von dem Tierarzt selbst sondern von einer Verrechnungsstelle erhalten, wenden Sie sich an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um ein Mahnverfahren bzw. einen Zahlungsklage gegen Sie zu vermeiden.
 

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung