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Akteineinsicht beim Tierheim

von Cornelia V.

Hallo ! Darf das Tierheim einem neuen Besitzer mitteilen, aus welcher Haltung und woher die Tiere stammen ? Ich habe 2 Katzen geholt, und im Impfpass steht nun das sie vom Veterinäramt beschlagnahmt wurden und schon halb verhungert waren. Es wäre für mich hilfreich zu wissen, was sie schon alles durchgemacht haben. (Sie sind beide schon über 20 Jahre alt.) Gibt es eine Erlaubnis für eine Akteneinsicht ? Danke im Voraus. MfG 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Weder das Tierheim noch das Veterinäramt dürfen Ihnen, schon aus datenschutzrechtlichen Gründen, die Namen und die sonstigen Daten der ehemaligen Katzenhalter nennen, noch Auskünfte erteilen, die auf den ehemaligen Halter schließen lassen.
 
Ein Anspruch auf Akteneinsicht bzw. einen Anspruch auf Auskunft müsste anhand der Einzelheiten detaillierter geprüft werden, erscheint mir aber fraglich. Ob das Veterinäramt überhaupt weitere Informationen über die bisherigen Haltungsbedingungen hat, ist zudem fraglich. Bis einem Tierhalter seine Tiere wegen schlechter Haltung tatsächlich durch die Behörde abgenommen werden, vergeht in der Regel zwar längere Zeit, da die Tierhalter zunächst Auflagen bekommen um das Wohl der Tiere sicherzustellen, die Beschlagnahme ist erst der letzte Schritt. Wenn die Tierhalter jedoch keine Angaben zu dem bisherigen Leben der Katzen gemacht haben, ist darüber auch nichts in der Akte enthalten.
 
Dennoch können Sie das Tierheim bitten, Ihnen anonymisiert die dort bekannten Gesundheits-Angaben und medizinische Berichte/Laborwerte zu übermitteln.
 

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