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Mein Ex lässt mich meine Kater nicht sehen, Verdacht auf Messi Wohnung

von Ursula R.

Ich bin seit ca. vier Jahren von meinem langjährigen Freund getrennt, mit dem ich zwei Kater hatte. Den ersten Kater hat er von einem Tierheim geholt, in den Papieren steht auch der Name meines Ex. Den zweiten Kater hat eine Freundin auf der Straße gefunden und niemand hat sich gemeldet, dem er gehörte. So hab ich ihn geholt, und in diesen Papieren steht mein Name. Kater Nr. 1 war immer mein Seelen-Kater, Nr. 2 war eher an meinen Ex gebunden, also genau andersherum wie es in den Papieren steht. Und beide Kater sind wie ein Herz und eine Seele, es stand also nie zur Debatte die beiden zu trennen. Es ist allerdings so, dass ich allein immer ALLE Rechnungen gezahlt hatte (mein Ex schuldet mir eigentlich noch so viel Geld, er hatte mich richtig abgezogen - hat nie gearbeitet und fröhlich auf meine Kosten gelebt) außerdem war ich Vollzeit arbeiten + Nebenjob, um unsere Kosten zu decken. Er saß den ganzen Tag zu Hause vor dem PC, hat nicht aufgeräumt, den ganzen Tag in der Wohnung geraucht und auch die Katzentoiletten nie gesäubert. Als ich mich endlich getrennt hatte, bin ich erstmal zu einem Bekannten in ein Zimmer eingezogen, bis ich was Eigenes finde. Da konnte ich natürlich die Kater nicht mitnehmen. Außerdem hat mein Ex mir schon während der Beziehung immer klargemacht, dass er die Kater nicht hergibt, wenn wir uns trennen sollten (war der Hauptgrund, weshalb ich so lange bei ihm geblieben bin) und das Recht hat er ja auch auf seiner Seite, weil bei Kater Nr. 1 sein Name in den Papieren steht. Allerdings hatte er ja nie dafür gezahlt und sich auch nie drum gekümmert. Bei meinem Auszug haben wir vereinbart, dass ich zumindest öfters mal zu Besuch kommen kann um zu sehen wie es den Katern geht. Das ist inzwischen vier Jahre her und ich durfte sie bisher nicht ein einziges Mal sehen - es kommt jedes Mal wieder eine spontane Absage (er ist chronischer Lügner und Manipulator) - ich hab auch mittlerweile keine Nerven mehr dafür. Ich möchte nur wissen wie es ihnen geht, und wäre auch in der Lage ihnen eine schöne große, saubere Wohnung zu bieten. Ich habe den sehr starken Verdacht, dass die Wohn-verhältnisse bei ihm sehr dreckig und messihaft sind, ich weiß nur nicht wie ich das kontrollieren könnte, da er ja nie aufmacht wenn jemand klingelt. Ich vermisse meine Kater auch unendlich, und nicht zu wissen wie es ihnen geht, macht das Ganze umso schlimmer. Habe ich da irgendeine Möglichkeit die Umstände mal von einem Amt kontrollieren zu lassen und ggf. die Katzen zu mir zu holen? Oder muss ich einfach mit dem Gewissen leben, dass ich da nichts tun kann und sie möglicherweise ihr restliches Leben dort hinvegetieren werden?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich verstehe Ihre Sorgen um die beiden Kater und den Wunsch Sie wieder bei sich zu haben.
 
Rechtlich ist zwischen den beiden Kater zu unterscheiden. Kater 1 schien laut Ihrer Schilderung in seinem Eigentum zu stehen und Kater 2 in Ihrem. Zu prüfen ist daher, ob Sie einen Herausgabeanspruch bzw. einen Übereignungsanspruch hinsichtlich Kater 1 und einen Rückgabeanspruch hinsichtlich Kater 2 haben. Da dies eine komplizierte Prüfung ist und von den Einzelheiten abhängt ist dies an dieser Stelle leider nicht möglich. Problematisch könnte auch die Tatsache sein, dass Sie Ihren Kater 2 bei ihm belassen haben und „nur“ ein Besuchsrecht vereinbart zu haben scheinen. Hier ist ebenfalls anhand der Einzelheiten dieser Absprache zu prüfen, ob Sie ihm den Kater damit rechtlich übereignet haben oder ob es sich nur um einen Verwahrungsvertrag gehandelt hat. Neben diesen komplizierten Eigentumsfragen kommt der lange zeitliche Ablauf von vier Jahren und eine mögliche Verjährung Ihrer Ansprüche hinzu.
 
Die Rückgabe/Herausgabe der Kater an Sie und die Überprüfung durch das Veterinäramt, sind verschiedene rechtliche Angelegenheiten und haben aufeinander keinen Einfluss, sprich, selbst wenn das Veterinäramt eine Kontrolle durchführt und der Meinung ist, dass die Kater nicht artgerecht gehalten werden, so bekommt er Auflagen dies zu ändern, eine Herausgabe an Sie kann das Veterinäramt mangels Zuständigkeit nicht verfügen. Nichtsdestotrotz sollten Sie sich an das zuständige Veterinäramt wenden, wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass die Kater nicht artgerecht gehalten werden. Achten Sie darauf, bei Ihrer Schilderung zwischen Tatsachen und Ihren subjektiven Vermutungen und Sorgen zu unterscheiden.
 
Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 
 
 

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