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Laborrechnungen

von Edith E.

Ich habe ebenfalls eine Frage zu Laborrechnungen. Ich habe Blutwerte meines Hundes bestimmen lassen. Der mir von der Tierärztin weitergeleitete Befund weist einen Netto Rechnungsbetrag von Euro 158,80 aus. Die Rechnung der Tierärztin weist 2 Laborkosten von insgesamt Euro 274,53 brutto aus. Also fast 100 Euro mehr im Vergleich zum Labor. Nach Rücksprache bei meiner Tierärztin meinte sie das wären die normalen Aufschläge, die der Tierarzt berechnen darf. Ist das so korrekt oder gibt es hier Spielraum? Herzlichen Dank und freundliche Grüße 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ausgangspunkt für die Abrechnung der Tierärzte ist die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und dessen Gebührenverzeichnis mit den konkreten Eurobeträgen, die seit dem 22.11.2022 teilweise geändert und auch stark erhöht wurden.
 
Da Ihre Frage vom 29.11.2022 datiert, nehme ich an, dass diese Kosten bzw. die Rechnung nach dem 22.11.2022 erstellt wurden, und beantworte ich Ihre Frage auf dieser Grundlage.
 
Die Bundestierärztekammer empfiehlt in ihren Anmerkungen zu § 7 Absatz 2 GOT zu Fremdlaborkosten u.a. folgendes:
 
„(...) Laborkosten externer Labors sind dagegen Auslagen, die ohne Aufschlag weitergegeben werden. Die tierärztlichen Leistungen bei externen Laborleistungen bestehen einmal in der Blutprobenentnahme (627), Aufbereitung von Blutproben (608), Bearbeitung von Proben zum Versand (144) und der Interpretation der Ergebnisse (143) sowie der anschließenden Beratung des Besitzers (Nrn. 1 oder 2). Zu diesen Leistungen sollten die Material-, Labor- und Versandmaterialkosten zuzüglich MwSt. sowie die Portokosten gerechnet werden.“
 
Die dort aufgeführten Nummern sind im Gebührenverzeichnis zu finden und mit folgenden Netto-Eurobeträgen aufgeführt, so dass die Mehrwertsteuer jeweils noch hinzu gerechnet werden müssen:
 
Blutprobenentnahme (627)                                        10,26 € – 30,78 €
Aufbereitung von Blutproben (608)                         27,10 € – 81,30 €
Bearbeitung von Proben zum Versand (144)       10,26 € – 30,78 €
und der Interpretation der Ergebnisse (143)       25,00 € – 75,00 €
anschließenden Beratung des Besitzers (Nrn. 1) 11,26 € – 33,78 €
(oder Nr. 2)                                                                       30,78 € - 92,34 €.
 
Demnach ergibt sich, dass zu den Laborkosten des Fremdlabors mindestens 83,88 € (bei Beratung nach Nr. 1) oder 94,40 € (bei Beratung nach Nr.2) + Mehrwertsteuer für die Leistungen des Tierarztes hinzugerechnet werden dürfen.
 
Rein rechnerisch hat die Tierärztin nach Ihrer Schilderung 71,90 € + Mehrwertsteuer zusätzlich zu den Auslagen für das externen Labor hinzugerechnet, was in den Rahmen des Vorschlages der Bundestierärztekammer fällt, bzw. um ein paar Euro unterschreitet.
 

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