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Welpe gekauft unter falschen Angaben

von Katrin M.

Hallo wir haben uns einen Rhodesien Rideback Welpen gekauft für 1000 Euro Er hatte nach Angaben des Züchters ein Spielzeug verschluckt das man aber angeblich durch eine darm Massage raus bekommen hat Bei uns hatte er nach 1 Monat Probleme und wir sind in die Klinik war eine darmeinstülpung er wurde operiert und uns wurde mitgeteilt das er schon eine op am Darm hatte und die Fäden noch zu sehen sind, unter diesen Umständen hätten wir den Hund nicht gekauft Hab ich eine Chance das Geld für unsere Operation vom Züchter einzuklagen Liebe Grüße 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Zunächst allgemeines vorweg. Ist ein verkaufter Hund krank also “mangelhaft“, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er den Hund u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatzansprüche geltend machen.
 
Neu ist seit dem 01.01.2022 für Privat-Käufer von einem Züchter, der unter den Unternehmerbegriff  im Sinne des BGB fällt (so genannter Verbrauchsgüterkauf), dass der Käufer u.a. keine angemessene Frist zur Nachbesserung mehr setzen muss, sondern den Verkäufer über den Mangel „unterrichten“ muss. Dies sollte zu Beweiszwecken schriftlich geschehen, eine Frist kann jedoch nach wie vor gesetzt werden. Anders als für einen Schadensersatzanspruch, der eine Pflichtverletzung und ein Verschulden des Züchters an der Krankheit voraussetzt, braucht es diese beiden Voraussetzungen bei der Kaufpreisminderung nicht.
 
Um die Voraussetzungen einer Minderung und der konkreten Höhe bzw. der vollständigen Rückzahlung des Kaufpreises zu prüfen, müsste daher der gesamte Kaufvertrag sowie die tierärztlichen Befunde eingesehen werden und auch geprüft werden, ob es sich um einen Verbrauchsgüterkauf handelt und zu Ihren Gunsten die neuen Regelungen gelten. Sichern Sie daher, wenn vorhanden die Verkaufsanzeige und Screenshots einer möglicherweise vorhandenen Homepage des Züchters etc.  Lassen Sie sich am besten eine schriftliche Bescheinigung des Tierarztes sowohl über die erste Darm-OP als auch über die jetzige geben. Wenn möglich auch etwas über die Ursachen dieser Darmeinstülpung, welche Folgen auftreten können (Nachbehandlungen, Spezialfutter, niedrige Lebenserwartung, etc. )und ob es sich um eine angeborene Krankheit handelt.
 
Neben einer Kaufpreisminderung ist auch ein Schadensersatz für die OP zu prüfen, der sich sowohl aus einer Pflichtverletzung des Kaufvertrags als auch aus einer möglichen arglistigen Täuschung ergeben könnte.
 

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