zurück zur Übersicht Katzen abgegeben 03.01.2023 von Silke B. Guten Abend Aus finanziellen Gründen wollte ich erst meine Katzen abgeben, aber ich habe so viele Futterspenden bekommen, das es für viele Monate gereicht hätte. Ich habe jetzt noch 2 Katzen und drei sind abgeholt worden. Vom Veterinäramt und vom Tierheim. Das ging alles innerhalb von 24 Stunden. Sie haben mir 3 von meinen 5 Katzen mitgenommen. Wenn ich gewusst hätte wieviel Katzenfutter sie mitgebracht haben, dann hätte ich niemals eingewilligt. Das ganze ging mir alles zu schnell. Ich hatte nicht genügend Zeit um darüber nachzudenken. Als sie meine Katzen geholt haben war ich so fertig gewesen, daß meine Freundin mit denen gesprochen hatte. Ich war so fertig und habe so geheult,weil ich nicht damit klar kam, daß sie meine Katzen mitnehmen. Kurz bevor sie los sind hieß es noch das sie eine Unterschrift von mir benötigen. Ich habe unterschrieben ohne mir das durchzulesen. Am nächsten Tag habe ich zu meiner Freundin gesagt, dass das ein Fehler von mir war und ich meine Katzen zurück haben möchte. Darauf hin sagte mir meine Freundin, dass das nicht mehr, weil das auf dem Schreiben steht was ich unterschrieben habe. Ich möchte meine Katzen zurück haben. Ist das noch möglich? Ich will einfach nur meine Katzen zurück haben. Bitte helfen Sie mir. Mit freundlichen Grüßen Silke B Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben wieder zurückhaben möchten. Ich verstehe Ihre Verzweiflung, leider ist dies jedoch nicht so einfach. In Ihrem Fall gibt es mehrere Aspekte, die problematisch sein können, insbesondere dass Sie (wahrscheinlich) eine Übereignung der Katzen an das Tierheim unterschrieben und damit das Eigentum übertragen haben könnten. Um zu prüfen, ob dies wirksam war und wenn ja, ob Sie dies rückgängig machen könnten, z.B. durch eine Anfechtung o.ä., müsste jedoch der Inhalt bekannt sein. Auch ist es wichtig zu wissen, aus welchem Grund das Veterinäramt beteiligt war, ob es Schriftverkehr mit dem Veterinäramt gibt und wie es überhaupt zu diesem Übergabetermin gekommen ist. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht in Ihrer Nähe.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben wieder zurückhaben möchten. Ich verstehe Ihre Verzweiflung, leider ist dies jedoch nicht so einfach. In Ihrem Fall gibt es mehrere Aspekte, die problematisch sein können, insbesondere dass Sie (wahrscheinlich) eine Übereignung der Katzen an das Tierheim unterschrieben und damit das Eigentum übertragen haben könnten. Um zu prüfen, ob dies wirksam war und wenn ja, ob Sie dies rückgängig machen könnten, z.B. durch eine Anfechtung o.ä., müsste jedoch der Inhalt bekannt sein. Auch ist es wichtig zu wissen, aus welchem Grund das Veterinäramt beteiligt war, ob es Schriftverkehr mit dem Veterinäramt gibt und wie es überhaupt zu diesem Übergabetermin gekommen ist. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht in Ihrer Nähe.