zurück zur Übersicht

Kaufvertrag Hundewelpe

von Tabea R.

Hallo! Ich möchte einen Welpen kaufen und habe von der Züchterin den Kaufvertrag zugesendet bekommen. Ein zwei Dinge kann ich nicht ganz nachvollziehen. Zum einen steht darin:“Der Züchter behält sich das Recht vor, den Welpen auch im Alter von 7 Monaten noch zurückzuholen, falls es in irgendeiner Weise Unstimmigkeiten zwischen den Parteien entstehen. In diesem Fall wird auf „wir haben uns an das Tier schon gewohnt“ verzichtet!“ ist das denn „normal“? Heißt das die Züchterin kann uns den Hund in den ersten 7 Monaten wieder wegnehmen? Außerdem steht darin:“Sollte der Hund in den ersten 2 Jahren operiert werden müssen, ist VOR DER OPERATION der Züchter zu informieren!“ wieso muss man denn den Züchter darüber informieren? Desweiteren steht dieser Absatz darin:“Die evtl. Zuchtverwendung des Hundes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers, anderenfalls unterliegt das Zuchtrecht alleine dem Verkäufer. Bei Bekanntwerden eines Zuchteinsatzes wird eine Vertragsstrafe pro Vorfall von 5.000,00 € in Rechnung gestellt, diese kann auch per Anwalt eingeklagt werden.“ Was ist aber, wenn wir uns innerhalb des ersten Jahres dann doch entscheiden den Hund einmal Junge bekommen zu lassen? Aber am meisten Sorgen bereitet mir der Absatz mit den bis zu 7 Monaten kann der Hund uns wieder weggenommen werden! Ich danke Ihnen bereits jetzt für ihre Antwort! Mit freundlichen Grüßen Tabea R.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Es ist gut, dass Sie vor der Unterschrift den Vertrag im Ganzen gelesen und sich über die enthaltenen Konsequenzen Gedanken machen statt den Vertrag „blind“ oder mit Bauchschmerzen zu unterschreiben. Da dieser Service keine individuelle Vertragsprüfung umfasst, hier ein paar grundsätzliche Informationen.
 
Im deutschen Vertragsrecht gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit (jeder kann entscheiden, ob er den jeweiligen Vertrag abschließt oder nicht).
 
Es steht daher sowohl dem Züchter frei, ob er mit Ihnen einen Vertrag zu seinen Bedingungen (mit eben jenen Klauseln) abschließen möchte, so wie es Ihnen ebenso freisteht, den Vertrag in dieser Form abzuschließen oder eben nicht, wenn Ihnen der Inhalt des Vertrages nicht zusagt oder wenn der Züchter nicht bereit ist, die von Ihnen beanstandeten Vertragsklauseln zu streichen oder umzuformulieren.
 
Haben beide Parteien dann freiwillig den Vertrag abgeschlossen, gilt für abgeschlossene Verträge dann der Grundsatz der Vertragstreue („Verträge sind einzuhalten“).
 
Eine Einschränkung gilt hierbei jedoch, da man sich nicht an unwirksame Vertragsbestandteile halten muss. Enthält der Kaufvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne des BGB ist eine Vertragsklausel u.a. dann unwirksam, wenn sie zum Nachteil des Käufers ist, wenn sie überraschend ist oder wenn von gesetzlichen Regelungen abgewichen werden soll. So ist z.B. ein Betretungsrecht der Wohnung zugunsten des Verkäufers bzw. ein lebenslanges Besuchsrecht unwirksam. Das siebenmonatige Rücktrittsrecht der Verkäuferin mit dem Verzicht auf den Einwand, dass Sie sich an den Hund gewöhnt haben, ist aus meiner Erfahrung nicht üblich und erscheint mir auch unwirksam. Anders als die Klauseln hinsichtlich des Zuchteinsatzes, da kommt es allerdings auf die konkrete Formulierung an. Letztlich entscheiden muss dies das zuständige Gericht.
 
Da es für die Prüfung der Rechtslage neben dem Vertrag auch auf den vereinbarten Kaufpreis aufkommt sowie auf die Einzelheiten der Verkäuferin, da geprüft werden muss, ob es sich um eine Unternehmerin im Sinne des BGB handelt und somit ein Verbrauchsgüterkauf vorläge, etc.
Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für Tierrecht, ob abwägen zu können, ob Sie den Vertrag mitsamt der vielleicht unwirksamen Rücktrittsklausel der Züchterin unterzeichnen können oder ob Sie zur Sicherheit vom Abschluss des Kaufvertrages absehen sollten, wenn die Züchterin auf diese Klauseln besteht.

758.548 „Gefällt mir“-Angaben

Danke für die vielen Likes!

TASSO-Videos

Alles zu den Aufgaben von TASSO in Bildern

Newsletter

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden!

Cookies

Liebe Tierfreunde,
um unsere Webseite optimal auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, verwenden wir Cookies. Einige Cookies sind technisch notwendig (essentiell), damit unsere Webseite funktioniert. Zudem verwenden wir Cookies zu Marketing- und Statistik-Zwecken, um Ihnen ein noch besseres Webseiten-Erlebnis zu bieten. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten und diese jederzeit unter „Cookie-Einstellungen“ einsehen und ändern. Erklärung zur Nutzung von Cookies auf unserer Webseite Datenschutzerklärung