Sehr geehrte Frau Fries, wir haben im Januar 2023 einen Hund übernommen, der aus schlechter Haltung kam. Er wurde ursprünglich von einer Dame angeschafft, aber nach Beendigung ihrer Beziehung bei ihrem Partner gelassen, ohne dass wir wüssten, zu welchen Vereinbarungen es da gekommen ist. Dieser Mann hat das liebe Tier aber nicht gut behandelt. Er wurde mit der Leine geschlagen und vernachlässigt, teilweise tagelang in der Wohnung ohne Futter alleine gelassen. Seine verzweifelten Befreiungsversuche hätten er beinahe mit dem Leben bezahlt und so musste er nach seiner Befreiung erst einmal not-operiert werden. Die Leute, die den Hund gerettet hatten, hatten ihn dann erstmal bei sich aufgenommen, konnten ihn aber nicht behalten und so kam er dann zu uns. Mit dem Ex-"Besitzer" wurde aber nur ein Abtretungsvertrag geschlossen, es erfolgte keine offizielle Tierschutzrettung. Da das Tier nicht nur gechipt, sondern darüber auch bei www.tasso.net registriert ist, würden wir ihn nun gerne auf uns, als seine neuen 'rechtmäßigen' Besitzer ummelden. Vor allem um sicher zu gehen, dass dieser traumatisierte Hund nicht wieder in die Hände dieser Vorbesitzer fallen kann. Aber hier besteht nun das Problem, dass es ja nicht die ursprüngliche Besitzerin war, die den Abtretungsvertrag unterschrieben hat. Und da wir nicht wissen, welche Vereinbarungen es zwischen diesen beiden Vorbesitzern gegeben hat und auch nicht, auf welchen Namen schlussendlich die Registrierung läuft, stellt sich uns nun die Frage, was passieren würde, wenn wir den Hund jetzt auf uns ummeldeten und einer der beiden ehemaligen Besitzer daraufhin kontaktiert und über den 'Halterwechsel' informiert würde. Wie ist hier die Rechtslage? Hat die ursprüngliche Besitzerin immer noch die Eigentumsrechte, obwohl sie den Hund verantwortungslos diesem Mann überlassen hat? Oder falls sie ihm das Eigentumsrecht übertragen hat, was ich nicht glaube, hat ER dann wiederum noch Ansprüche auf den Hund, da keine offizielle Tierschutzrettung stattgefunden hat? Bitte klären Sie uns doch diesbezüglich über die Rechtslage auf. Wir möchten die die arme Seele mit ihrem sanften Wesen so gerne ganz offiziell als 'zu uns gehörig' angeben und mit der Halteränderung verhindern, dass sie jemals wieder in die schlechten Hände dieser nachlässigen und lieblosen Leute fallen kann. Auch würde er einen erneuten Wechsel seines Zuhauses wohl auch gar nicht verkraften. Er ist gerade erst dabei, sich hier einzuleben und ganz langsam wieder etwas sicherer zu fühlen. Bitte helfen Sie uns, das Richtige für ihn zu tun und klären uns bitte über die hiesige Rechtslage auf. Verbindlichsten Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen