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Rückzahlung der Anzahlung für einen Welpen

von Simone F.

Hallo, ich habe Frage. Ich hatte bei meinem vorletzten Wurf eine Intressentin für einen Welpen. Nach mehreren absagen ihrerseits wollte ich den Welpen wieder freischalten, daraufhin hat sie dann eine Anzahung in Höhe von 200,00€ getätigt. Nach Wurfabnahme hatten wir einen Abholtermin vereinbart, welcher Ihrerseits nicht eingehalten wurde. Nachdem ich dann weiter hingehalten wurde, bot ich ihn ihr die Anzahlung zurück zu überweisen bzw beim nächsten Wurf ihr einen Welpen zu reservieren. Daraufhin nahm sie das Angebot an und reservierte sich jetzt einen neuen Welpen in meinem jetzigen Wurf. Nun ist wieder das gleiche eingetreten. Diesmal ist sie aber nicht aus gesundheitlichen Gründen zurück getreten, sondern das sie festgestellt hat, dass sie keine Zeit für den Hund hat, da das Hobby ihres Sohnes zu viel Zeit in Anspruch nimmt. Nun meine Frage, muss ich ihr die Anzahlung zurück zahlen? Vielen Dank

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ob Sie die Anzahlung behalten dürfen und wenn ja in welcher Höhe, hängt von verschiedenen Umständen ab.
 
So müsste z.B. bekannt sein, wie hoch der eigentliche vereinbarte Kaufpreis war um zu wissen, ob mit den 200,00 € nur ein geringer Teil, die Hälfte oder ob schon fast der gesamte Kaufpreis mit der Anzahlung geleisttet wurde, ob es einen schriftlichen Vertrag gibt bzw. was genau Sie beiden vereinbart haben um zu prüfen, ob der Kaufvertrag mit der Anzahlung schon mündlich zustande gekommen ist (ein Schriftstück ist für die Wirksamkeit keine Voraussetzung dient jedoch der Beweisbarkeit) oder ob nur eine reine Reservierung vereinbart war. Sofern Sie hierüber über WhatsApp, etc. korrespondiert haben, müsste dieser Verlauf eingesehen werden.
 
Falls ein Kaufvertag bereits zustande gekommen war und kein vertragliches Rücktrittsrecht der Käuferin vereinbart war, hätten Sie theoretisch einen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages, sprich auf Abnahme des Hundes und Zahlung des restlichen Kaufpreises.
 
Wenn dies für Sie ausscheidet oder wenn Sie den Rücktritt der Käuferin bereits angenommen/bestätigt haben, ist zu prüfen, ob Sie z.B. durch den Rücktritt einen finanziellen Schaden erlitten haben (z.B. kann der Hund nur noch zu einem niedrigeren Kaufpreis verkauft werden?), den die Dame Ihnen ersetzen müsste, so dass Sie die Anzahlung einbehalten dürften.
 
Da dieses Verhalten, dass Interessenten eine Anzahlung leisten, dann aber kurzfristig vor dem Termin absagen und ihr Geld zurückfordern leider nach meiner Erfahrung in letzter Zeit immer häufiger vorkommt, sollten Sie mit sich Ihrem verwendeten Kaufvertrag an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden, um sowohl diesen Einzelfall prüfen zu lassen und unter Umständen den verwendeten Vertragstext entsprechend ändern lassen, um zukünftig auf der sicheren Seite zu sein.

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