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Krankes Kitten vom gewerblichem Züchter

von Aleksandra S.

Ich habe aus der Zucht, eine Katze gekauft, die ständig unter Durchfall leidet. Leider hat sich die Züchterin als nicht sehr seriös herausgestellt. Ich werde die Informationen auf einen Blick kurz zusammenfassen: - Gekauft und abgeholt am 10.11.2022 hatte seit dem 1. Tag an bei uns Durchfall - einige Tage später, als sie nicht mehr so scheu war, konnte ich auch einen Nickhautvorfall erkennen - am 25.11.2022 teilte ich der Züchterin per Whatsapp mit, dass meine Katze Durchfall hat, sie hat Trockenfutter empfohlen und wenn es nicht besser wird, sollte ich zum Tierarzt - es erfolgten mehrere Untersuchungen, Ergebnis Kotanalyse: Campylobacter Jejuni und Felines Coronavirus, Tritrichomonas Foetus und Giardien können nicht sicher ausgeschlossen werden, das werde ich nächste Woche nochmal nachtesten lassen. Da die Zuchtiere auf keine Krankheiten getestet wurden, habe ich eine Blutanaylyse machen lassen und ebenso auf infetkiöse Krankheiten testen lassen. Die bisherigen Tierarzt kosten belaufen sich auf fast 700 €. Luna leidet immer noch an Durchfall und es werden zukünftig noch weitere Kosten entstehen. Auch hat die Züchterin mir mitgeteilt, dass meine Katze nicht aus Ihrer Zucht, sondern von einer befreundeten Züchterin stammt. Im Stammbaum steht aber, dass es aus ihrer Zucht ist. Dem Katzenverein, dem sie angehört, hat sie selbst gegründet und ist auch Vorsitzende. Es gibt keine weiteren Mitglieder. Ebenso habe ich eine weitere Geschädigte kennengelernt, die aus der gleichen Zucht Katzen gekauft hat, die unter Durchfall leiden. Welche Rechte stehen mir zu? Mit freundlichen Grüßen, 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Ich hoffe, dass es Ihre Katze bald besser geht und der monatelange Durchfall endlich erfolgreich gestoppt werden kann.
 
Zunächst Allgemeines vorweg. Ist eine verkaufte Katze krank also “mangelhaft“ im Sinne des BGB, hat der Käufer verschiedene Rechte. Unter Umständen kann er die Katze u.a. zurückgeben, den Kaufpreis mindern und/oder Schadensersatzansprüche geltend machen.
 
Neu ist seit dem 01.01.2022 für Privat-Käufer von einem Züchter, der unter den Unternehmerbegriff  im Sinne des BGB fällt (so genannter Verbrauchsgüterkauf), dass der Käufer u.a. keine angemessene Frist zur Nachbesserung mehr setzen muss, sondern den Verkäufer über den Mangel nur „unterrichten“ muss. Dies sollte zu Beweiszwecken schriftlich geschehen, eine Frist kann jedoch nach wie vor gesetzt werden.
 
Für einen Schadensersatzanspruch muss dem Züchter ein Verschulden an der Krankheit nachgewiesen werden, wobei Vorsatz in der Regel ausscheidet und die Fahrlässigkeit zu prüfen ist. Um dies zu bewerten, müssten die Einzelheiten geprüft werden. Da Sie schreiben, dass es andere Betroffene gibt und dass es sich gar nicht um die Katzen der Verkäuferin handelte, ist auch zu prüfen, ob und inwieweit hier etwas verschwiegen wurde, was eine arglistige Täuschung darstellen könnte.
 
Anders als für einen Schadensersatzanspruch, braucht es bei der Kaufpreisminderung kein Verschulden des Verkäufers.
 
Um in Ihrem Fall die Voraussetzungen einer Minderung und der konkreten Höhe bzw. der vollständigen Rückzahlung des Kaufpreises sowie die Erstattung der entstandenen und möglicherweise zukünftigen Kosten zu prüfen, müsste der gesamte Kaufvertrag, die Korrespondenz mit der Verkäuferin sowie die tierärztlichen Befunde eingesehen werden.
 
Sichern Sie daher, wenn noch vorhanden die Verkaufsanzeige und Screenshots einer möglicherweise vorhandenen Homepage der Züchterin, die Korrespondenz etc. und wenden sich mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.

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