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Hundetritt

von Ines W.

Mein Hund (13 Jahre) hat ein Häufchen auf den Bürgersteig gemacht vor einem Haus. Als ich es gerade mit dem Kotbeutel entfernen wollte kam der Hausbesitzer wutentbrannt herausgestürmt und trat meinen Hund mit voller Wucht in die Flanke. Er beschimpfte mich und schrie, dass der Hund hier nicht hinmachen darf. Darauf erwiderte ich, dass ich doch gerade dabei bin es weg zu machen und weshalb er denn den Hund jetzt so treten tut!? Ich tu doch schon alles und mach es weg! Der darf gar nicht hinmachen weder hier noch sonstwo. Meine Frage lautet an Sie: Was kann ich gegen diesen Mann unternehmen? Er darf doch nicht einfach meinen Hund treten zumal ich ja bereits dabei war den Kothaufen einzutüten oder?

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Selbstverständlich darf der Herr Ihren Hund nicht treten oder in anderer Weise Gewalt antun, selbst wenn er sich noch so sehr darüber ärgert, dass der Hund dort Kot abgesetzt hat. Selbst wenn Sie den Haufen nicht entfernt hätten, wäre sein Verhalten nicht gerechtfertigt!
 
Sollte er Ihren Hund durch den absichtlichen Tritt verletzt haben, könnte er sich wegen Sachbeschädigung und Tierquälerei strafbar gemacht haben, und müsste Ihnen zudem Schadensersatz für die möglichen Behandlungskosten leisten. Zudem haben Sie einen Unterlassungsanspruch gegen ihn.
 
Ob eine Strafanzeige sinnvoll ist oder zunächst ein Aufforderungsschreiben, müsste anhand der Einzelheiten geprüft und bewertet werden. Wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf daher an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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