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Aufstellung einer fangfähigen Lebendfalle im Wohngebiet

von Jörg H.

Sehr geehrte Frau Fries, Meine Katze geht abends immer für ein bis zwei Stunden raus und kommt dann von alleine wieder. Heute Nacht war dieses nicht der Fall und gegen 02 Uhr fing ich an meinen Kater im Wohngebiet zu suchen. Wenn ich seinen Namen gerufen habe konnte ich ihn anschließend immer kurz miauen (schreien) hören, allerdings sehr leise. Da ich nicht gut hören kann und das Geräusch für mich sehr leise war konnte ich die Richtung aus der es kam nicht orten. So hat es bis morgen um 05.30 Uhr gedauert, bis ich meinen Kater auf einem ca 100m entfernten Privatgrundstück gefunden habe. Es saß in einer großen Jagt Lebendfalle gefangen an der Hauswand des Grundstücks. Von daher muss dir Falle fangfähig gemacht worden sein und mit einem Köder ausgestattet gewesen sein. Ich kletterte über einen steilen und rutschigen Wall, der dieses Grundstück von einen daneben verlaufenden Weg trennte und nahm den Kater samt Falle mit, da ich mir ja einfach Zutritt zu dem Grundstück verschafft habe, ich nicht wusste wie so eine Falle zu öffnen ist und ich beim zurück klettern im Falle eines Sturzes nicht auf den Kater fallen wollte. Ich bin mir bewusst, dass ich nicht rechtskonform gehandelt habe mit dem entwenden der Falle und illegal das Grundstück betreten habe. Meine Frage ist, ob es zulässig ist auf seinem Grundstück Lebendfallen aufzustellen, um zb unerwünschte Katzen der Nachbarn zu fangen und "los zu werden"? Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, um gegen die Fallenaufsteller vorzugehen. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen da ich sehr verzweifelt bin. Mit freundlichen Grüßen 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Das Aufstellen von Lebendfallen fällt unter das Jagdrecht ist unter anderem im Bundesjagdschutzgesetz und den jeweiligen Jagdgesetzen der Bundesländer sowie den entsprechenden Durchführungsverordnungen näher geregelt. Im Ergebnis kann zwar jedermann eine solche Falle kaufen, anwenden darf man sie jedoch auch aus tierschutzrechtlichen Gründen nur mit einem Jagdschein. Zudem müssen die Fallen mindestens zweimal täglich, morgens und abends, kontrolliert werden. Es wäre also zu klären, ob Ihr Nachbar überhaupt einen solchen Schein hat und ob er seinen Kontrollpflichten nachgekommen ist und welche konkreten Voraussetzungen in Niedersachsen gelten.
 
Wenn möglich versuchen Sie zunächst in einem ruhigen und sachlichen Gespräch mit dem Grundstücksbesitzer die Lage zu klären, vielleicht ist die Falle gar nicht gegen fremde Katzen gedacht, sondern der Halter versucht seine eigene scheue Katze einzufangen, weil sie zum Tierarzt muss, oder ähnliches.
 
Ist dies nicht möglich oder ergebnislos könnten Sie schriftlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen unteren Jagdbehörde eine Anzeige erstatten bzw. sich über die Voraussetzungen informieren. Schildern Sie den Sachverhalt objektiv und trennen klar zwischen Tatsachen, eigenen Vermutungen oder Schlussfolgerungen. Bitten Sie um Überprüfung und beantragen nach Abschluss über das Ergebnis informiert zu werden.
 

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