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Hund weggenommen

von Luna A.

Sehr geehrte Frau F., Mir wurde vor 3 Tagen mein hund weggenommen von der Behörde, da wir viele Anzeigen von der Nachbarschaft bekommen haben. Ich bin neu hergezogen und die kennen sich nunmal alle und haben sich gegen mich und meinen Hund verschworen, weil sie angst haben. Bei meinem Hund war es so dass er etwas schreckhaft ist und menschen die überraschend von irgendwo kamen angegangen ist. Damit meine ich er wollte einfach zu den Menschen hin, doch ich kann Ihnen auf mein Leben schwören, dass er nie jemanden gebissen hat und auch nie beissen würde. Selbstverständlich ist er immer an der Leine und ich habe ihn nah bei mor gehabt weshalb es niemals grund zur sorge gab. Ich lasse ihn auf einem Feld immer ohne Leine rennen und tatsächlich sind da gärten woraufhin Menschen vorbei liefen und er manchmal hingerannt ist. Ich rief ihn und er kam wieder hüpfend angerannt. Er hat einen super Charakter und stellt keine Gefährdung der öffentlichkeit dar. Ich habe mir vorgenommen sofort umzuziehen aber ich habe angst dass ich ihn nicht wieder bekomme. Andere Hunde werden nach 3 beissvorfällen erst entzogen und mein baby wurde mir einfach wegen meinen Nachbarn entzogen. Die behörde meinte sie würden erstmal 3 wochen lang schauen ob er wirklich bissig ist oder nicht und je nachdem einschläfern, ins tierheim bringen oder im besten fall zu mir zurück. Ich kann seit Tagen nicht schlafen nicht essen und nicht auf meine prüfungen lernen. Ich möchte meinen Hund zurück man braucht nich volle 3 wochen um zu erkennen wie lieb er ist. Kann ich etwas anderes tun als abwarten? Und was soll ich tun wenn sie mir meinen hund nicht zurückbringen wollen? Bitte um rat meine nerven sind am ende… Ich weiss er ist nicht bissig deshalb mache ich mir ums einschläfern keine sorgen aber sie dürfen ihn nicht einfach ins tierheim bringen wie es ihnen passt. Ich danke im voraus! MFG 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Hier ist eine Akteneinsicht dringend notwendig um zu prüfen, ob das Verhalten der Behörde rechtmäßig war und mit welchen rechtlichen Mittel Sie dagegen vorgehen könnten. Ich nehme an, dass Sie mehrere Briefe von der Behörde bekommen haben und es wahrscheinlich auch einen Bescheid oder eine Ordnungsverfügung gibt, an dessen Schluss eine Rechtsmittelbelehrung zu finden ist in der eine Frist genannt ist innerhalb derer Sie gegen den Bescheid vorgehen können. Diese Frist muss unbedingt eingehalten werden, wenden Sie sich daher kurzfristig mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.

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