zurück zur Übersicht Rückzahlung der Anzahlung 15.05.2023 von Antje S. Hallo Wir haben bei einer Dame uns einen Welpen ausgesucht und auch angezahlt (Hälfte des Kaufpreises 600 Euro). Wir haben einen sogenannten Vorvertrag mit ihr abgeschlossen, wo drin steht das wenn wir zurück treten es die Anzahlung nicht zurück gibt. Sie wollte die Welpen nicht impfen und chipen lassen. Wir bestanden aber darauf und war leicht genervt davon. Dieser Welpe hat keine Rute, welches für uns kein Problem darstellte. Wir hielten den Kontakt in den kommenden Tagen und Wochen zu ihr und bekamen Videos von unserem neuen Familienmitglied. Dort viel uns auf das er schlechter lief wie seine Geschwister. Auch seine Beinstellung war deutlich anders als die seiner Geschwister. Wir sprachen sie darauf an und baten sie darum den kleinen Welpen einen Tierarzt vorzustellen. Daraufhin sagte sie , das sie vom Vertrag zurück tritt und uns unsere Anzahlung zurück zahlt. Haben wir ein Recht darauf die Anzahlung zurück zu bekommen? Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da die Verkäuferin von dem (Vor)Vertrag zurückgetreten ist, scheint es unerheblich, ob die Klausel, dass Sie bei Rücktritt die Anzahlung nicht erstattet bekommen, überhaupt wirksam ist. Ich nehme an, dass dieser Fall, dass die Verkäuferin zurücktritt gar nicht geregelt ist. Die Wirksamkeit von Kaufvertragsklauseln hängt zwar immer von der konkreten Formulierung ab, eine Klausel, die aber bei Rücktritt der Verkäuferin in jedem Fall das Einbehalten der Anzahlung vorsieht, dürfte unwirksam sein, da die Verkäuferin es so letztlich in der Hand hätte, durch grundlosen Rücktritt vom Kaufvertrag, die Anzahlungen einbehalten und zusätzlich den Welpen anderweitig zum vollen Kaufpreis verkaufen zu können. Fordern Sie die Verkäuferin schriftlich auf Ihnen die Anzahlung vollständig innerhalb von 14 Tagen zurückzuzahlen (setzten Sie ein konkretes Datum ein) und kündigen an, nach Fristablauf rechtliche Schritte einzuleiten. Sollte die Verkäuferin sich weigern, wenden Sie sich mit dem Vertrag an einen Anwalt oder Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Da die Verkäuferin von dem (Vor)Vertrag zurückgetreten ist, scheint es unerheblich, ob die Klausel, dass Sie bei Rücktritt die Anzahlung nicht erstattet bekommen, überhaupt wirksam ist. Ich nehme an, dass dieser Fall, dass die Verkäuferin zurücktritt gar nicht geregelt ist. Die Wirksamkeit von Kaufvertragsklauseln hängt zwar immer von der konkreten Formulierung ab, eine Klausel, die aber bei Rücktritt der Verkäuferin in jedem Fall das Einbehalten der Anzahlung vorsieht, dürfte unwirksam sein, da die Verkäuferin es so letztlich in der Hand hätte, durch grundlosen Rücktritt vom Kaufvertrag, die Anzahlungen einbehalten und zusätzlich den Welpen anderweitig zum vollen Kaufpreis verkaufen zu können. Fordern Sie die Verkäuferin schriftlich auf Ihnen die Anzahlung vollständig innerhalb von 14 Tagen zurückzuzahlen (setzten Sie ein konkretes Datum ein) und kündigen an, nach Fristablauf rechtliche Schritte einzuleiten. Sollte die Verkäuferin sich weigern, wenden Sie sich mit dem Vertrag an einen Anwalt oder Anwältin für Tierrecht.