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Rechte bei zwei Haltern

von Ronny S.

Sehr geehrte Damen und Herren, meine Hündin ist aktuell auf zwei Halter in zwei verschiedenen Städten registriert. Vor 10 Jahren schenkte mir mein Ex-Partner die Hündin Daisy. Nach der Trennung gab es ein Abkommen, dass sie unter der Woche bei mir bleibt und er sie auf Grund seiner Arbeit alle 14 Tage am den Wochenenden nimmt. Im vergangenen Jahr schaffte er sich mit seinem (mittlerweile auch wieder Ex-)Partner einen neuen Hund an. Daher interessierte er sich das gesamte vergangene Jahr nicht mehr für Daisy und nahm sie auch nicht mehr zu sich. Nach der Trennung durfte er den Hund nicht mehr sehen. Seitdem er erneut einen Partner hat und eben den anderen Hund nicht mehr bekommt, interessiert er sich neuerdings wieder für Daisy. Mittlerweile will er sie 4 Tage alle zwei Wochen über das Wochenende. Er drohte mir bereits mehrfach, dass ich sie nicht wieder bekommen würde und er sie behält. Auch mit Polizei drohte er mir heute, da er der rechtmäßige Besitzer sei - er habe ja schließlich auch den Kaufvertrag. Nun ist Daisy aber unter anderem bei mir in der Stadt Lauf gemeldet, jedoch auch in Erlangen auf meinen Ex-Partner. Wer ist denn nun offiziell Eigentümer von Daisy? Und welche Rechte habe ich als "Mitbesitzer"? Hinzu kommt, dass Daisy entweder Verletzungen nach den Wochenenden aufzeigt (mehrfach Bindehautverletzungen durch Katzen), Durchfälle oder Verhaltensauffälligkeiten aufweist. Daisy ist mittlerweile über 10 Jahre alt und eher das gemütliche Modell geworden - sie verträgt auch keine langen Autofahrten, was sie jedoch regelmäßig über die Wochenenden ertragen muss. Ihr tut dieser Wechsel offensichtlich nicht gut. Ich hoffe, Sie können mir etwas Klarheit verschaffen, wie in meinem Falle die Besitzverhältnisse geregelt sind. Vielen vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Leider werden auch Hunde und Katzen zu Trennungsopfern und von den Beteiligten als Druckmittel benutzt. Zunächst müsste geklärt werden, wer Eigentümer des Hundes ist bzw. ob Sie und Ihr Exfreund jeweils zur Hälfte Miteigentum erworben haben.
 
Dies ist zeitlich nacheinander zu prüfen. Ursprünglich hat Ihr Ex-Freund den Hund von der Züchterin gekauft und ist Eigentümer der Hündin geworden. Mit der Schenkung an Sie (die Sie im Streitfall beweisen können müssen) hat er Ihnen auch das Eigentum übertragen (da sich aus Ihrer Schilderung nicht ergibt, dass er Ihnen nur „die eine Eigentumshälfte“ übertragen wollte, würden Sie damit Alleineigentum von ihm erworben haben). Dass er den Kaufvertrag geschlossen hat, wäre daher erstmal unerheblich.
Hieran ändert sich durch die Trennung nichts, zu prüfen wäre daher, was die Vereinbarung anlässlich der Trennung rechtlich darstellt, also ob Sie Alleineigentümer geblieben sind und mit Ihrem ExFreund nur eine Art Pflegevertrag geschlossen haben, den Sie kündigen könnten oder den Ihr Freund zwar nicht ausdrücklich aber durch sein Verhalten, die Hündin ein Jahr lang nicht mehr abzuholen, selbst konkludent gekündigt hat. Für die  andere Alternative, dass Sie ihm mit dieser Trennungsvereinbarung auch die Hälfte Ihres Eigentums an der Hündin auf Ihn übertragen hätten, ergeben sich aus Ihrer Schilderung keine Anhaltspunkte, dies müsste aber anhand der Einzelheiten geprüft werden.
 
 
Da Sie schreiben, dass die Hündin unter den Wechseln leidet, ihr dort Verletzungen zugefügt werden und er damit droht Ihnen die Hündin nicht mehr zurückzugeben, sollten Sie sich vor der nächsten Übergabe unbedingt an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht wenden um prüfen zu lassen, ob er überhaupt einen Herausgabeanspruch hat.
 
 
 

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