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Halterwechsel/Eigentümer/Besitzer

von Mirlinda S.

Guten Tag, ich hätte Fragen bzgl.Halterwechsel u.wer rechtmäßig Eigentümer u.Halter des Tieres ist. Um Ihnen meinen Fall zu schildern: ich hatte eine Katze einem Bekannten übergeben, die ich bzw. meine Schwester zuvor gefunden hatte und die nirgends angemeldet war, also somit ein Findelkind war. dieser Bekannter hat Sie nun mit einem Chip ausgestattet, einen Impfpass und sie bei Tasso registriert. er hat mir vor ein paar Monaten eine Handschriftliche Vollmacht überlassen: "(Überschrift; Vollmacht) Hiermit bevollmächtige ich (mein Name + meine Adressdaten), alle Entscheidungen, meine Katze (Name) mit Chipnummer... betreffend in meinem Namen zu treffen. Dies beinhaltet auch die Abholung aus Betreuung und notwenige Gesundheitsvorsorge, weil ich am Urlaub bin." Vollständiger Name, Adresse und Telefonnummer des Halters(Bekannten) sowie Unterschrift und Datum Da ich selbst und meine Schwester liebevolle Katzenmamas sind haben wir die Befürchtung, dass der Bekannte die Katze nicht so "gut" behandelt wie wir uns das gewünscht hatten, da es dieser Person nicht immer gesundheitlich (psychisch) einwandfrei gut geht(er etwas labil ist und auch Antidepressivum eingenommen hatte),er sehr launisch sein kann und ich sie, wenn es nötig sein sollte zurücknehmen möchte, würde ich gerne wissen wie der Sachverhalt hier zum Thema Eigentümer und Besitzer/Halter ist. da meine Schwester die Katze gefunden hatte und sie keinen Halter hatte,bedeutet dass das meine Schwester die Eigentümerin ist?und sie zurück verlange kann im Notfall auch wenn sie über seinen Namen registriert ist? könnte sie dann oder ich eine Umregestrierung vornehmen? Vielen Dank für Ihre Mühe.

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Bei der Prüfung der Eigentumslage handelt es sich um eine komplizierte Rechtsfrage, für die alle Einzelheiten bekannt sein müssen. Ganz ursprünglich gehörte die Katze einem unbekannten Dritten und handelte sich daher um eine fremde Fundkatze (dass sie nicht registriert war, ändert daran nichts). Mit dem Fund und der „Ansichnahme“ durch Ihre Schwester könnte sie Eigentümerin geworden sein, wenn sie eine ordnungsgemäße Fundmeldung bei der zuständigen Behörde im Sinne des § 965 BGB gemacht hat (die reine Nachfrage ob eine solche Katze vermisst wird, reicht dafür nicht aus).
 
Fehlt eine solche Fundmeldung könnte sie zwar unberechtigt die Katze an Ihren Bekannten gegeben haben, der könnte jedoch im Wege des gutgläubigen Erwerbs Eigentümer der Katze geworden sein.
 
Leider ist Ihre Schilderung für eine weitere Bewertung zu kurz, so müsste z.B. bekannt sein, ob er einen Geldbetrag für die Katze gezahlt hat und an wen oder ob ihm die Katze geschenkt worden ist, ob es einen schriftlichen Vertrag oder eine andere Vereinbarung gibt, ob und was Sie mit ihm zu einer möglichen Rückgabe vereinbart haben und aus welchem Grunde er Ihnen diese weitreichende Vollmacht gegeben hat.
 
 

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