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Bengalkatzenzucht

von Michael S.

Sehr geehrte Frau Fries, in unserer Nachbarschaft (4 Häuser weiter), hat sich ein Nachbar ein Bengalkatzen Paar zugelegt. Was sicherlich nicht abstoßend ist. Beide Katzen, haben weder Papiere noch sind sie geimpft (nur die Grund Impfung durch die Züchterin). Wir haben ein 13 Jahre alte Hauskatze, welche jegliche Impfung bekommt, die Sie haben sollte, da sie frei rumlaufen darf(ausser Nachts). Sie ist sterilisiert!. Der Bengalkater (1 Jahr alt) vom Nachbar, stellt ihr nun nach und hat sie schon 2 mal, auf unserer Terrasse abgefangen und vertrimmt. Sie traut sich nur, in Begleitung meiner Frau raus. Ich habe den Nachbarn zwei mal angesprochen, dass wir diese Situation für untragbar halten. Er fand es irgendwie witzig.... Auf die Frage ob er seine Tiere nicht sterilisieren /kastrieren möchte, verneinte er(Bengalkatzen unterliegen, laut meiner Information bestimmte Regeln). Weiterhin, wird er seine Katzen auf keinen Fall einer Impfung(Tollwut,Katzenschnupfen etc.). Sie sollen natürlich aufwachsen!. Ich kann mir gut vorstellen, wenn es wirklich der Fall sein sollte, dass wir bald ne Menge Katzen Babys und div. Krankheiten haben werden. Meine Frage an Sie, muss ich das hinnehmen?. Mit meinem Nachbarn nochmals zu sprechen, halte ich für sinnlos. Ich hoffe sehr, dass Sie uns einen Rat geben können. Ich verbleibe mit freundlichen Gruß 

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Bei den Bengalkatzen handelt es sich um Hybridkatzen, deren Zucht unter Tierschützern sehr kritisch gesehen und auch abgelehnt wird. Aufgrund des Anteils des Wildtieres kommt es -nach meiner Recherche- wohl insbesondere mit unkastrierten Freigänger Katern häufiger zu massiven Konflikten mit Hauskatzen.
 
Einen eigenen Anspruch darauf, dass der Nachbar seine Katzen kastriert bzw. sterilisiert oder ihnen den Freigang verbietet haben Sie jedoch nicht. Da es weder an Ihrem Wohnort und auch (noch) keine landesweite Kastrationspflicht in Niedersachsen gibt, könnte auch keine Behörde den Katzenhalter zu einer Kastration/Sterilisation über diesen Weg verpflichten. Leider schreiben Sie nicht, um welche konkreten Regeln für Bengalkatzen gelten sollen, daher kann dies nicht geprüft werden. Informationen hierzu erhalten sie eventuell über das für Ihren Wohnort zuständige Veterinäramt.
 
Sollten die Katzen des Nachbarn (nachweislich durch Augenzeugen, Fotos oder Videos) Ihre Katzen verletzten, ist der Halter gemäß § 833 BGB verpflichtet Ihnen alle Schäden zu ersetzen, die seine Katzen anrichten unabhängig davon, ob er die Verletzungen nicht verhindern konnte oder sonst keine Schuld daran trifft. Dieser Schadensersatzanspruch umfasst z.B. die Tierarztkosten und die Fahrtkosten zum Tierarzt.
 
Zu prüfen wäre, ob Sie einen Unterlassungsanspruch gegen den Halter haben, der notfalls eingeklagt werden könnte/müsste, die Prüfung und die Erfolgsaussichten hängen jedoch stark von den Einzelheiten ab und müssten im Einzelfall geprüft werden.
 
 
 

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