zurück zur Übersicht Freundin hat ihren Hund abgeben 19.06.2023 von Steffi B Sehr geehrte Damen und Herren Meine Freundin hat vor 2 Tagen ihren Hund abgeben aus persönlichen Gründen. Seit dem an geht es ihr sehr schlecht, jetzt frage ich hier mal gibt es eine Möglichkeit den Hund wieder zurück zu bekommen ? Liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder sie die Abgabe bereuen, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt (egal ob mündlich oder schriftlich), den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Dies gilt auch für den Fall, dass kein Geld gezahlt wird und der Hund und das Eigentum im Wege einer Schenkung übereignet wird. Anders wäre es, wenn sich Ihre Freundin sich z.B. nachweislich ein Rücktrittsrecht vorbehalten hätte, wofür sich jedoch aus Ihrer sehr kurzen Schilderung keine Anhaltspunkte ergeben.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Leider erlebe ich es häufig, dass Menschen ihre Tiere aufgrund der Lebensumstände abgeben müssen und die Tiere dann nach einiger Zeit, wenn sich die Umstände gebessert haben oder sie die Abgabe bereuen, wieder zurückhaben möchten. Dies ist jedoch nicht so einfach. Wer mit einem anderen freiwillig einen Kaufvertrag bzw. Schutzvertrag abschließt (egal ob mündlich oder schriftlich), den Hund übergibt und im Gegenzug den Kaufpreis bzw. eine Schutzgebühr erhält, muss sich darüber im Klaren sein, dass er das Eigentum an seinem Hund endgültig aufgibt. Dies gilt auch für den Fall, dass kein Geld gezahlt wird und der Hund und das Eigentum im Wege einer Schenkung übereignet wird. Anders wäre es, wenn sich Ihre Freundin sich z.B. nachweislich ein Rücktrittsrecht vorbehalten hätte, wofür sich jedoch aus Ihrer sehr kurzen Schilderung keine Anhaltspunkte ergeben.