zurück zur Übersicht Welpe mit Nabelbruch 16.07.2023 von Michaela S. Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe gestern einen Deutschen Schäferhund von einem SV Züchter gekauft. Nach unterschriebenen Vertrag und Bezahlung wollten wir mit der Hündin ins Auto steigen, dabei ist aufgefallen das sie einen Nabelbruch hat. Auf meine Frage diesbezüglich, antwortet der Züchter das der Tierarzt im versichert hätte das es nicht schlimm wäre. Wir sind daraufhin nach Hause gefahren und ich habe ein schlechtes Gefühl. Für mich ist der Bauchnabelbruch mit Ausstülpung nicht in Ordnung. Wie gehe ich jetzt weiter vor? Mit freundlichen Grüßen Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn Sie nicht schreiben, was Sie konkret von dem Züchter möchten, nehme ich an, dass Sie den Welpen nicht zurückgeben, sondern die Tierarztkosten für eine möglicherweise notwendig werdende OP erstattet haben möchten. Der Nabelbruch stellt einen Mangel dar, der nicht nur schon bei, sondern nachweislich schon vor der Übergabe bestand, von dem der Verkäufer nachweislich Kenntnis hatte und den er Ihnen offensichtlich bewusst verschwiegen hat. Ob seine Begründung, er habe dies im Vertrauen auf die (angebliche) Aussage seines Tierarztes verschwiegen ausreicht, wäre eingehender zu prüfen, von seiner Gewährleistungspflicht entbindet ihn dies jedoch nicht. Seit der Verschärfung des Kaufvertragsrechts zugunsten der Käufer von Unternehmern (worunter die meisten Hobbyzüchter fallen dürften), hätten Sie mit der „nur noch“ erforderlichen „Unterrichtung über den Mangel“ ihrer Anzeigepflicht zwar genüge getan, dennoch sollten Sie zur Sicherheit (falls der Züchter nicht unter den Unternehmerbegriff fällt) und zu Beweiszwecken den Züchter schriftlich zur Nachbesserung auffordern und ihm eine Frist setzen. Unterbleibt eine solche, so z.B. das AG Blomberg 2006 mal in einem „Nabelbruch-Fall“ entschieden, dass der Käufer dann keine Schadensersatzansprüche hat. Sollte er sich weigern oder die Frist kommentarlos verstreichen lassen, wenden Sie sich mit allen Unterlagen, insbesondere dem Kaufvertrag und wenn vorhanden, dem Wurfabnahmeprotokoll an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um Ihre möglichen Ansprüche auf eine Kaufpreisminderung und/oder Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Auch wenn Sie nicht schreiben, was Sie konkret von dem Züchter möchten, nehme ich an, dass Sie den Welpen nicht zurückgeben, sondern die Tierarztkosten für eine möglicherweise notwendig werdende OP erstattet haben möchten. Der Nabelbruch stellt einen Mangel dar, der nicht nur schon bei, sondern nachweislich schon vor der Übergabe bestand, von dem der Verkäufer nachweislich Kenntnis hatte und den er Ihnen offensichtlich bewusst verschwiegen hat. Ob seine Begründung, er habe dies im Vertrauen auf die (angebliche) Aussage seines Tierarztes verschwiegen ausreicht, wäre eingehender zu prüfen, von seiner Gewährleistungspflicht entbindet ihn dies jedoch nicht. Seit der Verschärfung des Kaufvertragsrechts zugunsten der Käufer von Unternehmern (worunter die meisten Hobbyzüchter fallen dürften), hätten Sie mit der „nur noch“ erforderlichen „Unterrichtung über den Mangel“ ihrer Anzeigepflicht zwar genüge getan, dennoch sollten Sie zur Sicherheit (falls der Züchter nicht unter den Unternehmerbegriff fällt) und zu Beweiszwecken den Züchter schriftlich zur Nachbesserung auffordern und ihm eine Frist setzen. Unterbleibt eine solche, so z.B. das AG Blomberg 2006 mal in einem „Nabelbruch-Fall“ entschieden, dass der Käufer dann keine Schadensersatzansprüche hat. Sollte er sich weigern oder die Frist kommentarlos verstreichen lassen, wenden Sie sich mit allen Unterlagen, insbesondere dem Kaufvertrag und wenn vorhanden, dem Wurfabnahmeprotokoll an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht um Ihre möglichen Ansprüche auf eine Kaufpreisminderung und/oder Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.