zurück zur Übersicht Tierarzt berechnet grundsätzlich Transponderablesung, ohne sie durchzuführen... 17.07.2023 von K. R. ... & sagt, dass das bei jedem TA-Besuch notwendig ist, um den Hund zu identifizieren, das wäre schon immer so gewesen & sei früher in der Abrechnungsposition der Untersuchung enthalten gewesen, neu sei nur seit der neuen Gebührenverordnung, dass die Ablesung nun gesondert auf der Rechnung aufgeführt werden muss & daher nun für mich sichtbar ist. Ich hätte das früher auch schon immer bei jeder Untersuchung bezahlt, es sei aber nicht gesondert auf der Rechnung erschienen, da es in der Untersuchung enthalten war. Auf meinen Hinweis, dass er den Transponder ja gar nicht abgelesen hat ging er nicht ein. Mein Hund ist 13 Jahre alt & der Transponder wurde bisher nur 1x auf meine Bitte hin ausgelesen, was ich auch extra bezahlt habe. Ich habe Schwierigkeiten das zu glauben & da ich dazu nirgentwo Informationen gefunden habe, wende ich mich an Sie. Können Sie mir Auskunft erteilen? & falls das nicht rechtens sein sollte, was kann ich dagegen tun? Vielen Dank Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ausgangspunkt für die Abrechnung der Tierärzte ist die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und dessen Gebührenverzeichnis mit den konkreten Eurobeträgen, die seit dem 22.11.2022 teilweise geändert und auch stark erhöht wurden. Im Gebührenverzeichnis ist unter Nr. 240 der folgenden Netto-Betragsrahmen für das Ablesen eines Transponders aufgeführt, so dass die Mehrwertsteuer jeweils noch hinzu gerechnet werden müssen. Demnach darf für das Ablesen eines Transponders eine Gebühr zwischen 4,59 € und 13,77 € (plus Mehrwertsteuer) berechnet werden. Auch in der alten Fassung GOT und dem Gebührenverzeichnis war das Ablesen eines Mikrochips ein eigener Gebührentatbestand unter Nr. 505 (und war nicht in der Untersuchung enthalten) und gab eine Gebühr zwischen 3,21 € und 9,63 € (plus Mehrwertsteuer) vor. Eine Pflicht zum Auslesen des Transponders durch einen Tierarzt besteht, wenn ein EU-Heimtierausweis ausgestellt wird bzw. Änderungen/Impfungen hierin eintragen werden, da der Tierarzt für die Richtigkeit der medizinischen Angaben in dem Ausweis verantwortlich ist. Eine allgemeine Pflicht den Transponder bei generell jedem Besuch abzulesen, besteht meines Wissens nicht, zumal Sie schreiben, dass Sie nicht das erste Mal bei dem Tierarzt waren und er weder Sie noch Ihren Hund kannte, sondern dass er Sie beide seit vielen Jahren kennt. Lassen Sie sich von ihm erklären, in welchem Gesetz diese neue Pflicht, dass dies nun gesondert abgerechnet werden müsse, zu finden sei, um dies überprüfen zu können. Bitten Sie auch die um Rückzahlung der zu Unrecht in Rechnung gestellten Gebühren für das Ablesen eines Transponders, das gar nicht stattgefunden hat. Sollten Sie keine gütliche Lösung finden, können Sie sich an die zuständige Landestierärztekammer wenden und den Fall dort schildern. Die Kammer kann zwar keine neuen Rechnungen ausstellen, aber versuchen zu vermitteln.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ausgangspunkt für die Abrechnung der Tierärzte ist die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) und dessen Gebührenverzeichnis mit den konkreten Eurobeträgen, die seit dem 22.11.2022 teilweise geändert und auch stark erhöht wurden. Im Gebührenverzeichnis ist unter Nr. 240 der folgenden Netto-Betragsrahmen für das Ablesen eines Transponders aufgeführt, so dass die Mehrwertsteuer jeweils noch hinzu gerechnet werden müssen. Demnach darf für das Ablesen eines Transponders eine Gebühr zwischen 4,59 € und 13,77 € (plus Mehrwertsteuer) berechnet werden. Auch in der alten Fassung GOT und dem Gebührenverzeichnis war das Ablesen eines Mikrochips ein eigener Gebührentatbestand unter Nr. 505 (und war nicht in der Untersuchung enthalten) und gab eine Gebühr zwischen 3,21 € und 9,63 € (plus Mehrwertsteuer) vor. Eine Pflicht zum Auslesen des Transponders durch einen Tierarzt besteht, wenn ein EU-Heimtierausweis ausgestellt wird bzw. Änderungen/Impfungen hierin eintragen werden, da der Tierarzt für die Richtigkeit der medizinischen Angaben in dem Ausweis verantwortlich ist. Eine allgemeine Pflicht den Transponder bei generell jedem Besuch abzulesen, besteht meines Wissens nicht, zumal Sie schreiben, dass Sie nicht das erste Mal bei dem Tierarzt waren und er weder Sie noch Ihren Hund kannte, sondern dass er Sie beide seit vielen Jahren kennt. Lassen Sie sich von ihm erklären, in welchem Gesetz diese neue Pflicht, dass dies nun gesondert abgerechnet werden müsse, zu finden sei, um dies überprüfen zu können. Bitten Sie auch die um Rückzahlung der zu Unrecht in Rechnung gestellten Gebühren für das Ablesen eines Transponders, das gar nicht stattgefunden hat. Sollten Sie keine gütliche Lösung finden, können Sie sich an die zuständige Landestierärztekammer wenden und den Fall dort schildern. Die Kammer kann zwar keine neuen Rechnungen ausstellen, aber versuchen zu vermitteln.