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Erstattung für Behandlung

von Helga S.

Guten Tag, von privaten Gründe musste ich meine Katze abgeben. Ich habe Katze in Kleinanzeige inseriert und gleich hat eine Frau geantwortet und wollte Katze nehmen. Sie hat nach Impfpass gefragt, ich habe gesagt da ich irgendwo es habe aber kann nicht finden. Katze ist nicht kastriert ich bin nicht Züchter, Katze hat vor 3 Monaten Kätzchen bekommen. Frau hat Katze genommen ohne Besuch und Vorabvereinbarungen über den Wunsch des Käufers, dass der Besitzer eine ärztliche Untersuchung der Katze durchführt. Am selben Tag, als ihre Schwester die Katze nahm und zu ihr brachte, fragte die Frau, ob die Katze schwanger sei, ich sagte nein, aber sie hatte vor 2,5 Monaten Kätzchen bekommen. Dann fragte die Frau nach Impfungen, ich sagte, dass ich meine Katze vor 2 Jahren gegen Katzenschnupfen geimpft hätte, aber keinen Impfpass habe, weil ich es finden nicht kann. Ich habe der Frau gesagt, dass sie, wenn sie mit dem Kauf einer Katze nicht zufrieden ist, sie mir zurückgeben kann und ich das Geld zurückgeben werde, aber die Frau sagte, dass sie das Tier nicht zurückgeben würde. Am Tag danach ging sie zu zum Tierarzt und kastrierte die Katze. Sie fing an, mir zu drohen, dass ich die Katze sterilisieren müsste (obwohl es in unserer Region laut Gesetz keine Verpflichtung gibt, Katzen zu sterilisieren) und begann mit der Anwendung der Haftung der Polizei und des Tierschutzes zu drohen. Hat es eine solche Chance? Und kann sie auch eine Rückerstattung für die Sterilisation einer Katze verlangen, wenn sie wusste, dass die Katze nicht sterilisiert wurde und sie ohne Anspruch mitnahm? Vielen Dank im voraus

Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries
Foto: © Ann-Kathrin Fries

Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries

Da Sie leider Ihren Wohnort unvollständig angegeben haben, kann ich nicht prüfen, ob es Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis eine Katzenschutzverordnung mitsamt einer Kastrationspflicht gibt, zumal diese Pflicht aber auch nur für Freigänger und nicht für reine Wohnungskatzen gilt.
 
Unabhängig davon ist zu prüfen, ob Sie der Käuferin die Tierarztkosten für die Sterilisation erstatten müssten. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn Sie ausdrücklich eine kastrierte Katze inseriert und verkauft hätten, was aber in Ihrem Fall aber ja nicht geschehen ist.
 
Leider kann ich aufgrund Ihrer Schilderung nicht nachvollziehen, aus welchem Grunde die Käuferin Ihnen mit dem Tierschutz und sogar der Polizei droht. Hierfür müssten die Einzelheiten Ihres Falles bekannt sein. Wenden Sie sich daher bei weiterem Beratungsbedarf oder spätestens wenn Sie tatsächlich Post von der Polizei erhalten, an eine Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
 

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