zurück zur Übersicht Tierarzt Rechnung zu hoch 28.07.2023 von Manuela H. Sehr geehrte Frau Fries, Ich möchte eine Tierarztrechnung überprüfen lassen, es geht darum dass die Katze eingeschläfert wurde, und ich eine Rechnung bekommen habe, einmal mit 47 Euro allgem. Untersuchung 47, 24 und dann noch extra für Herzuntersuchung (hat nur abgehört) Zähne Gebissuntersuchung 32,86 Euro, ich dachte dies gehört zur allgemein Untersuchung. Für die Euthanasie 61, 56, nochmals Herzunteruntersuchung nach dem Tod 30,78 insgesamt 296,67 Euro liebe Grüße Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich nehme an, dass Sie die Rechnung für zu hoch halten bzw. gemachte Untersuchungen als nicht notwendig erachten. Um dies einschätzen zu können, ist die reine Angabe der Beträge leider nicht ausreichend. Nach einer Stichprobe der drei Beträge für die allgemeine Untersuchung, der Zahn-und Gebissuntersuchung sowie der Euthanasierung sind dies die 2-fachen Sätze aus dem Gebührenverzeichnis zur Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) nach der Tierarzt seine Tätigkeit abrechnen muss. Ob die abgerechneten Untersuchungen notwendig waren, hängt von Ihrem Einzelfall und den Umständen ab, so z.B. ob die Euthanasierung nach 18 Uhr stattgefunden hat, so dass eine Notfallgebühr abgerechnet werden musste, usw. Lassen Sie sich zunächst von dem Tierarzt die Rechnung nachvollziehbar erklären. Sollten Sie auch danach der Meinung sein, dass die Rechnung zu hoch/teilweise falsch sein, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich nehme an, dass Sie die Rechnung für zu hoch halten bzw. gemachte Untersuchungen als nicht notwendig erachten. Um dies einschätzen zu können, ist die reine Angabe der Beträge leider nicht ausreichend. Nach einer Stichprobe der drei Beträge für die allgemeine Untersuchung, der Zahn-und Gebissuntersuchung sowie der Euthanasierung sind dies die 2-fachen Sätze aus dem Gebührenverzeichnis zur Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) nach der Tierarzt seine Tätigkeit abrechnen muss. Ob die abgerechneten Untersuchungen notwendig waren, hängt von Ihrem Einzelfall und den Umständen ab, so z.B. ob die Euthanasierung nach 18 Uhr stattgefunden hat, so dass eine Notfallgebühr abgerechnet werden musste, usw. Lassen Sie sich zunächst von dem Tierarzt die Rechnung nachvollziehbar erklären. Sollten Sie auch danach der Meinung sein, dass die Rechnung zu hoch/teilweise falsch sein, wenden Sie sich bei weiterem Beratungsbedarf an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.