zurück zur Übersicht Katze geklaut - was tun 31.07.2023 von Katharina K. Hallo, und zwar geht es darum, dass wir vor 4 Jahren in einen anderen Ort gezogen sind und kurz darauf verschwand unser Kater. Er ist hier bereits als vermisst gemeldet . Durch einen Zufall bekamen wir nun raus , dass unsere ehemaligen Nachbarn nun unseren Kater haben . Sie rücken ihn natürlich nicht raus . Welche Möglichkeiten habe ich , meinen Kater zurück zu holen ? Mit freundlichen Grüßen, Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sofern noch nicht geschehen, fordern Sie die ehemaligen Nachbarn zu Beweiszwecken schriftlich auf Ihnen Ihren Kater, sprich Ihr Eigentum unverzüglich spätestens jedoch innerhalb einer Woche zurückzugeben. Sollten die Personen sich weigern, müssten Sie notfalls vor dem zuständigen Amtsgericht auf Herausgabe klagen. Zu den Erfolgsaussichten und dem Prozessrisiko eines solchen Prozesses sollten Sie sich bei Bedarf von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht vorab beraten lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Sofern noch nicht geschehen, fordern Sie die ehemaligen Nachbarn zu Beweiszwecken schriftlich auf Ihnen Ihren Kater, sprich Ihr Eigentum unverzüglich spätestens jedoch innerhalb einer Woche zurückzugeben. Sollten die Personen sich weigern, müssten Sie notfalls vor dem zuständigen Amtsgericht auf Herausgabe klagen. Zu den Erfolgsaussichten und dem Prozessrisiko eines solchen Prozesses sollten Sie sich bei Bedarf von einem Anwalt oder einer Anwältin für Tierrecht vorab beraten lassen.