zurück zur Übersicht Katze in Obhut verletzt - OP (Katzensittern ging schief) 02.08.2023 von Ma W. Hallo, ich habe die Katze von einem Freud für ein paar Tage zur Obhut bei mir zu Hause aufgenommen. Leider ist in dieser Zeit die Katze aus der Wohnung gefallen und hat sich dabei die Hüfte gebrochen. Die Kosten zur Behandlung sind mit > 3000€ entsprechend hoch. Der Besitzer hat eine Tierkrankenversicherung/Katzenkrankenversicherung. Ich habe eine Haushaltshaftpflichtveraicherung und Katzen zählen als nach meinem Wissensstand als Hausrat. Frage: welche Versicherung ist zu benachrichtigen? Welche muss haften? Wie ist das richtige Vorgehen? Vielen Dank Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist zwar richtig, dass Katzen unter den Versicherungsschutz Ihrer privaten Haftpflichtversicherung (nicht unter den Schutz Ihrer Hausratversicherung) fallen, sofern dies in dem konkreten Tarif mitversichert ist, jedoch handelt es sich dabei um die eigenen Katzen, die bei einem anderem einen Schaden anrichten. Hier ist jedoch ein fremdes Tier in Ihrer Obhut zu Schaden gekommen. Sie müssen daher bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung (die jeder abschließen sollte) anfragen, ob das Hüten fremder Tiere UND ob auch die Schäden an dem zu hütenden Tier mitversichert sind bzw. ob so genannte Gefälligkeitsschäden mitversichert sind. Sollten Sie keinen Versicherungsschutz haben und der Katzenhalter oder dessen Tierkrankenversicherung an Sie herantreten und eine (Teil-)Zahlung einfordern, wäre anhand der Einzelheiten des Vorfalles zu prüfen ob und in welcher Höhe Sie Schadensersatz leisten müssen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Es ist zwar richtig, dass Katzen unter den Versicherungsschutz Ihrer privaten Haftpflichtversicherung (nicht unter den Schutz Ihrer Hausratversicherung) fallen, sofern dies in dem konkreten Tarif mitversichert ist, jedoch handelt es sich dabei um die eigenen Katzen, die bei einem anderem einen Schaden anrichten. Hier ist jedoch ein fremdes Tier in Ihrer Obhut zu Schaden gekommen. Sie müssen daher bei Ihrer privaten Haftpflichtversicherung (die jeder abschließen sollte) anfragen, ob das Hüten fremder Tiere UND ob auch die Schäden an dem zu hütenden Tier mitversichert sind bzw. ob so genannte Gefälligkeitsschäden mitversichert sind. Sollten Sie keinen Versicherungsschutz haben und der Katzenhalter oder dessen Tierkrankenversicherung an Sie herantreten und eine (Teil-)Zahlung einfordern, wäre anhand der Einzelheiten des Vorfalles zu prüfen ob und in welcher Höhe Sie Schadensersatz leisten müssen.