zurück zur Übersicht Hundekaufvertrag 07.08.2023 von Aneta S. Sehr geehrte Frau Fries, Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen und zwar hab ich Folgendes Problem. Ich habe einen Welpen vor reserviert, ein schriftlicher Kaufvertrag liegt vor. Dieser beinhaltet Käufer/Verkäufer Adresse, Abholdatum, Festpreis, bereits geleistet Anzahlung Summe in Bar mit Datum wann diese erfolgte. Bei Somstiges ist schriftlich vermerkt, zum Restbetrag zahlen wir die 2 Impfungen (die in der 8 und 12Woche stattfinden)zusätzlich dazu. Und mündliche wurde vereinbart, das die zwei Impfungen im vorgegeben Zeitraum wir möchten das sie stattfinden. Wir haben nämlich bereits eine Hündin und das war uns sehr wichtig das der Welpe bei Einzug diese zwei Impfungen hat. Da wir den Welpen mit genau 16 Wochen erst holen können. Jetzt sind wir im Urlaub und die Hobby Züchterin/Privat Person. Mehrmals hab ich Sie gefragt ob sie die Impfungen mit dem Welpen gemacht hat. Dann hat sie nie gleich zurück geschrieben, dann wo der Welpe 12 Wochen alt wurde. Hat sie mir geschrieben sie geht jetzt mit ihr zum Tierarzt und macht die erst Impfung(was eigentlich in der 8 Woche stattfinden sollten) Was von ihr in dem sinne korrekt war das sie gefragt hat ob sie den Welpen gleich dszu chippen soll. Und das würde dann 140 euro kosten. Da hab ich ihr zurück geschrieben, dieses zusätzliche chipen kann sie dazu machen das war jetzt deshalb nicht im Kaufvertrag angegeben. So jetzt bat uch sie darum das sie die erst Impfung eigentlich so macht das wir wenn wir den Welpen am 20.8.2023 jetzt abholen. Das dieser die zweit Impfung hat. Dann hat sie mir geschrieben vor paar Tagen. Die zweit Impfung kann erst am 1.9 stattfinden. Dann hab ich ihr geschrieben, ok das geht für uns in Ordnung wo wir eigentlich sehr genervt sind weil eigentlich bei ihr abgemacht mündlich wurde das sie es macht. Zum Frieden geben hab ich ihr geschrieben ok dann machen wir die zweit Impfung am 1.9 bei unserem Tierarzt. Dann gestern die Person mir geschrieben, ja dadurch das der Welpe ein Monat länger da ist möchte sie zusätzlich etwas nehr Geld haben. Die letzte Nachricht von mir war wo ich ihr geschrieben hab. Es waren keine Zusatzkosten ausgemacht, wir zahlen nur noch das was schriftlich festgelegt wurde. Restbetrag plus eine Impfung und chipen. Jetzt meine Frage was kann ich jetzt tun welche rechte hab ich wenn wieder wasvon ihr kommt und ich vom Kaufvertrag zurück treten möchte. Kann ich zurück treten?Würde uch Anzahlung zurück bekommen? Mfg Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier wäre interessant zu erfahren, aus welchem Grund die Verkäuferin die Impfung nicht wie üblich in der achten Woche, sondern erst mit der 12. Woche hat vornehmen lassen. Eine Möglichkeit wäre, dass der Welpe in der achten Woche krank war oder ein sonstiger medizinischer oder tatsächlicher Grund gegeben war, der die Impfung verhindert hat. Aus Ihrer Schilderung ergibt sich, dass ein festes Abholdatum vereinbart war, das Sie auch eingehalten hätten, hätten die beiden Impfungen wie üblich in der achten und zwölften Woche gemacht werden können. Dass dies nun nicht möglich war und die zeitliche Verzögerung eingetreten ist, liegt im Verantwortungsbereich der Verkäuferin, so dass fraglich ist, ob sie ihr dafür Mehrkosten fordern dürfte. Um prüfen zu können, ob Sie vom Kaufvertrag zurücktreten können, müsste sowohl dieser als auch die Korrespondenz mit der Verkäuferin eingesehen werden. Grundsätzlich gilt zunächst der Grundsatz, dass geschlossene Vertrag sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer einzuhalten sind. Sie hätten also den Anspruch auf Übergabe des Welpen gegen Zahlung des restlichen Kaufpreises der Kosten für ein Impfung sowie das Setzen des Chips. Wenn Sie den Welpen jedoch nicht mehr übernehmen möchten und vom Kaufvertrag zurücktreten möchten, müsste Ihnen ein Rücktrittsrecht zustehen. Dieses kann entweder im Kaufvertrag enthalten sein oder sich aus einem gesetzlichen Grund ergeben. Dieser gesetzliche Grund könnte zwar die Tatsache sein, dass die Verkäuferin den Welpen nicht zu dem vertraglich vereinbarten Abholtermin übergeben konnte, zu prüfen ist jedoch anhand Ihrer Korrespondenz mit der Verkäuferin, ob durch Ihre Zustimmung zu der späteren Übergabe ein Rücktritt jedenfalls aus diesem Grunde ausscheiden würde. Sollte sich mit der Verkäuferin keine gütliche Lösung finden lassen, wenden Sie sich mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, um die möglichen und sinnvollen rechtlichen Schritte prüfen zu lassen.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Hier wäre interessant zu erfahren, aus welchem Grund die Verkäuferin die Impfung nicht wie üblich in der achten Woche, sondern erst mit der 12. Woche hat vornehmen lassen. Eine Möglichkeit wäre, dass der Welpe in der achten Woche krank war oder ein sonstiger medizinischer oder tatsächlicher Grund gegeben war, der die Impfung verhindert hat. Aus Ihrer Schilderung ergibt sich, dass ein festes Abholdatum vereinbart war, das Sie auch eingehalten hätten, hätten die beiden Impfungen wie üblich in der achten und zwölften Woche gemacht werden können. Dass dies nun nicht möglich war und die zeitliche Verzögerung eingetreten ist, liegt im Verantwortungsbereich der Verkäuferin, so dass fraglich ist, ob sie ihr dafür Mehrkosten fordern dürfte. Um prüfen zu können, ob Sie vom Kaufvertrag zurücktreten können, müsste sowohl dieser als auch die Korrespondenz mit der Verkäuferin eingesehen werden. Grundsätzlich gilt zunächst der Grundsatz, dass geschlossene Vertrag sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer einzuhalten sind. Sie hätten also den Anspruch auf Übergabe des Welpen gegen Zahlung des restlichen Kaufpreises der Kosten für ein Impfung sowie das Setzen des Chips. Wenn Sie den Welpen jedoch nicht mehr übernehmen möchten und vom Kaufvertrag zurücktreten möchten, müsste Ihnen ein Rücktrittsrecht zustehen. Dieses kann entweder im Kaufvertrag enthalten sein oder sich aus einem gesetzlichen Grund ergeben. Dieser gesetzliche Grund könnte zwar die Tatsache sein, dass die Verkäuferin den Welpen nicht zu dem vertraglich vereinbarten Abholtermin übergeben konnte, zu prüfen ist jedoch anhand Ihrer Korrespondenz mit der Verkäuferin, ob durch Ihre Zustimmung zu der späteren Übergabe ein Rücktritt jedenfalls aus diesem Grunde ausscheiden würde. Sollte sich mit der Verkäuferin keine gütliche Lösung finden lassen, wenden Sie sich mit allen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht, um die möglichen und sinnvollen rechtlichen Schritte prüfen zu lassen.