zurück zur Übersicht Nach Ohrreinigung Risse in Trommelfell 13.08.2023 von Lena H. War beim Tierarzt wegen einer Zahnreinigung. In der Narkose sollten sie die Ohren reinigen. Als ich ihn am Abend wieder bekam, torkelte, schwankte und konnte nicht gerade aus laufe. Paar Tage später gingen wir wieder zum Tierarzt, nach der Untersuchung kam raus, mein Kater hatte in beiden Ohren einen Riss im Trommelfell durch die Ohrreinigung. Mein Kater hat auch seinen Gehörsinn verloren. Nach langem streiten mit dem Tierarzt braucht er Ruhe. Meine Frage kann ich dagegen vor gehen? Wird mein Kater wieder hören? Fühle mich nicht richtig verstanden. Ich bitte um Hilfe. Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe Ihrem Kater geht es mittlerweile schon besser. Zu den medizinischen Heilungschancen und der möglichen Dauer kann ich keine Auskunft geben. Für die Frage, ob Sie gegen den Tierarzt vorgehen können, also einen Schadensersatzanspruch haben, reicht die kurze Schilderung nicht aus, da es sich bei der Frage nach der Tierarzthaftung um ein sehr kompliziertes Gebiet handelt. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden an dieser Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann. Hier zeigt sich warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Ohne einen Sachverständigen sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Suchen Sie daher entweder nochmals in Ruhe das Gespräch mit dem Tierarzt und lassen sich erklären, wie es zu den Rissen kommen konnte, wie die Heilungschancen sind und ob der Gehörsinn sich (vollständig) erholen wird, am besten nehmen Sie zu dem Gespräch einen Zeugen oder eine Zeugin mit. Alternativ könnten Sie den Kater auch einem anderen Tierarzt oder einer Tierärztin untersuchen lassen um zu erfahren, z.B. ob anhand der Risse erkennbar ist, ob es sich um einen schweren Behandlungsfehler handelt, usw. Bei weiterem Beratungsbedarf wenden Sie sich mit allen medizinischen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.
Foto: © Ann-Kathrin Fries Antwort von Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries Ich hoffe Ihrem Kater geht es mittlerweile schon besser. Zu den medizinischen Heilungschancen und der möglichen Dauer kann ich keine Auskunft geben. Für die Frage, ob Sie gegen den Tierarzt vorgehen können, also einen Schadensersatzanspruch haben, reicht die kurze Schilderung nicht aus, da es sich bei der Frage nach der Tierarzthaftung um ein sehr kompliziertes Gebiet handelt. Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Tierarzt nicht die tiermedizinischen Kenntnisse und Erfahrungen eingesetzt hat, die von einem gewissenhaften Tierarzt erwartet werden können. Ein Behandlungsfehler liegt daher bei einer Pflichtverletzung des Tierarztes vor. Haftbar macht sich der Tierarzt aber erst dann, wenn ihm auch ein Verschulden an dieser Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann. Hier zeigt sich warum dieses Rechtsgebiet für Tierhalter so schwierig ist, da der Tierhalter die Pflichtverletzung beweisen können muss. Ohne einen Sachverständigen sind diese Fragen in der Regel nicht zu beantworten. Der Tierarzt wiederum muss beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Suchen Sie daher entweder nochmals in Ruhe das Gespräch mit dem Tierarzt und lassen sich erklären, wie es zu den Rissen kommen konnte, wie die Heilungschancen sind und ob der Gehörsinn sich (vollständig) erholen wird, am besten nehmen Sie zu dem Gespräch einen Zeugen oder eine Zeugin mit. Alternativ könnten Sie den Kater auch einem anderen Tierarzt oder einer Tierärztin untersuchen lassen um zu erfahren, z.B. ob anhand der Risse erkennbar ist, ob es sich um einen schweren Behandlungsfehler handelt, usw. Bei weiterem Beratungsbedarf wenden Sie sich mit allen medizinischen Unterlagen an einen Anwalt oder eine Anwältin für Tierrecht.